Viele Anleger legen in den letzten Jahren großen Wert
darauf, dass ihre Anlagen nicht nur sicher und renditestark sind, sondern auch
Umweltschutzanforderungen genügen.
Bei Investitionen
in die „Grüne Energiewirtschaft“ ist zu beachten, dass dieser Bereich
stark von den staatlichen Subventionen und Vorschriften reglementiert wird. Bei
einigen „Grünen Anlagemöglichkeiten“ steht Grün nur auf der Verpackung.
Hier fehlt oft die klare Definition für eine grüne Bindung und die Investoren
wissen nicht, ob ihr Geld tatsächlich in nachhaltigen Projekten eingesetzt
wird. Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele Ökofonds aber
auch empfindliche Verluste.
So sind manche Prognosen bezüglich der Erträge aus Wind- und
Sonnenkraft zu optimistisch und in einigen Wind – und Solarfonds sind sogar
hohe Einmalkosten von bis zu 30 %, die nicht investiert werden, eingeplant.
Darüber hinaus genehmigten sich sogar manche Initiatoren so hohe Vergütungen,
dass dies erheblich auf die Rendite durchschlägt.
Laut Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen haben
2015 rund 80.000 Anleger Investitionen in Anlagen zur Gewinnung und Speicherung
erneuerbarer Energien wie Windkraft, Solarenergie, Geothermie, Wasser- und
Gezeitenkraftwerke getätigt. Das verwaltete Investmentvermögen liegt bei knapp
9 Mrd. Euro und verteilt sich auf 174 geschlossene Fonds.
Die Projekte werden zumeist mit Krediten und mit Anlegergeld
finanziert. Sobald bei den Anlegern genügend Eigenkapital eingesammelt worden
ist, wird der Fonds geschlossen. Anschließend werden keine neuen Anleger mehr
aufgenommen. Die Anbieter stellen nicht selten Renditen zwischen 5 und 10
Prozent in Aussicht. Den attraktiven Renditechancen stehen scheinbar nur
geringe Risiken gegenüber, weil die staatlich garantierten Einspeisevergütungen
für den Strom aus den Anlagen die Geldanlage absichern sollen.
Die Praxis sieht aber
häufig anders aus berichtet der BSZ e.V.:
Dort waren spektakuläre Pleiten bei grünen Anlagen in den
vergangenen Jahren an der Tagesordnung. So haben Anleger des Emissionshauses
EECH in Hamburg erfahren müssen, wie bei ihren als „sichere und lukrative
Investition“ beworbenen Windkraft- und Solarfonds die Lichter ausgingen. Anstelle
von „sonnigen Zinsen zwischen 7 und 10 Prozent“ bescherte ihnen die Pleite des
Unternehmens satte Verluste. Ähnliches erlebten die Anleihegläubiger des
schwäbischen Unternehmens Windreich. Dem Windparkentwickler ging im September
2013 das Geld aus. Zuvor hatte das Unternehmen bei Anlegern 120 Mio. Euro
eingesammelt. Im Mai 2014 wurde das Insolvenzverfahren über das Vermögen des
Ökostromproduzenten Prokon eröffnet. 74.000 Anleger hatten Prokon rund 1,4
Milliarden Euro in Form von Genussrechtskapital zur Verfügung gestellt. Den
Anlegern versprach das Unternehmen hohe Renditen bis zu acht Prozent.
***
Der aus dem
Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist,
UTR e.V.
Pressesprecher und Autor des Buches „Die Diesel-Lüge“
Holger Douglas ist Autor
des folgenden Beitrags.
Die Windblase platzt.
Windräder: Subventionen-Geschäft
Bis zu 730 Windräder dürften in drei Jahren abgeschaltet
werden. Nicht, weil sie zu alt sind, sondern weil sich für die Betreiber nicht
mehr lohnen. Sie verdienen nicht mit Stromerzeugung, sondern Subventionen.
Ziemlich viel Sondermüll fällt demnächst in Sachsen an.
Hunderte von Windrädern werden demnächst Schrott sein. Bis zu 730 Windräder
dürften in drei Jahren abgeschaltet werden. Nicht, weil sie zu alt sind, sie
drehen noch wacker ihre Windflügel, aber nein, sie lohnen sich für die
Betreiber nicht mehr. Denn ab dem Jahre 2021 fällt die Förderung weg. Das
erneuerbare Energien-Gesetz (EEG) sieht nämlich für Windräder, die älter als 20
Jahre sind, vor, dass die Umlage gestrichen wird.
Und ohne Förderung macht das Betreiben eines Windrades auch
dem hart gesottenen Ökofan keinen rechten Spaß mehr. Außerdem trübt den Spaß
ganz außerordentlich, dass Windradaufträge mehr und mehr nach freien
Ausschreibungen vergeben werden. Der grüne Abgeordnete im sächsischen Landtag Gerd Lippold
folgerte fast verzweifelt realistisch: »Diese Anlagen sind für die Betreiber
dann nicht mehr lukrativ und werden mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit vom Netz
genommen.« Der grüne Energieexperte fragte den Wirtschaftsminister des Landes,
wie viel weniger Windkraft dann in Sachsen zur Verfügung stehen würde. Dessen
Antwort: Mehr als zwei Drittel der aus Windkraft erzeugten Energie würde
wegfallen. So retten die Sachsen das Klima nicht. Lippold: »Sachsen bleibt
unter den Klimazielen.«
Ach, wer hätte das
gedacht: Nur mit gigantischen Subventionen lohnt der Aufbau der Windräder für
die Betreiber.
Das sind die Einzigen, die neben Verpächtern des Baugrundes
der Windanlagen und den Baufirmen ordentlich kassieren. Bluten muss dafür der
Stromkunde, der mittlerweile horrende Strompreise bezahlt.
Was der grüne Experte als lukrativ begreift, ist die Lizenz
zum Gelddrucken der Windradbetreiber auf Kosten aller Stromverbraucher. Ist die
Förderung flöten, erweist sich dieser Humbug sehr schnell als vollkommener
unsinnig. Kein Mensch, der bei Verstand ist, würde freiwillig Wälder abholzen
und Windräder zu Tausenden in die Landschaft pflastern.
Die sächsische Energieagentur behauptet tatsächlich: »So wie
es sich gegenwärtig darstellt, wird die Windenergie auf absehbare Zeit die
billigste Energieform unter den neuen Stromlieferanten bleiben.«
Und diese Entwicklung zu den so günstigen Energieformen sei
in Sachsen verschlafen worden, meint der grüne Energieexperte. Sachsen habe mit
75 % Stromanteil zu stark auf Braunkohle gesetzt.
Mittlerweile brechen die Aktien der Windradhersteller
dramatisch ein. General Electric (GE), der viertgrößte Windradhersteller
weltweit, hat gerade seine Zahlen für das dritte Quartal des Jahres 2018
vorgelegt. Aus denen geht auch die dramatische Lage der gesamten
Windradindustrie hervor. GE
schreibt nach einem Bericht des Handelsblattes 22,8 Milliarden Dollar Verlust
in seiner Energiesparte und streicht fast die gesamte Dividende. Die Aktien von
Vestas, des großen dänischen Windradbauers, verloren 6,5 Prozent, die des
deutsch-spanischen Herstellers Siemens Games 6 Prozent. Verluste bei Nordex:
vier Prozent.
Die Frage wird immer bedeutender, wie solche Anlagen wieder
abgebaut werden sollen. Ein Teil der Betreibergesellschaften ist dann
vermutlich längst pleite und wird mit ziemlicher Sicherheit nicht mehr für die
erheblichen Kosten aufkommen. Abgesehen davon, dass die gewaltigen
Betonfundamente nur mit exorbitant hohem Aufwand aus den Waldböden heraus
gebuddelt werden können.
Die horrenden Mengen an Windradflügeln aus
Glasfaserkunststoffen werden dann als Sondermüll irgendwo gelagert werden
müssen. Teuer im Aufbau, teuer im Betrieb, teuer im Abbau. Und sie haben
während ihrer Laufzeit noch nicht einmal Deutschland aus der ach so desaströsen
Klimabilanz gerettet. Dazu haben sie viel zu wenig Strom aus dem Wind gemacht.
UTR
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glücklich in einer intakten Umwelt leben….
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Prüfung von
Haftungsansprüchen
Statt einer nachhaltigen Rendite erwirtschaften viele
Ökofonds empfindliche Verluste. Für die betroffenen Anleger stellt sich in
diesen Fällen die Frage, ob sie mit Aussicht auf Erfolg ihre Verluste erstattet
verlangen können. Wenn Sie von den Erfahrungen der BSZ e.V.
Anlegerschutzkanzleien bei der Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen im
Zusammenhang mit verlustreichen geschlossenen Fonds profitieren wollen und ihre
rechtlichen Möglichkeiten prüfen lassen möchten, können Sie sich der BSZ
e.V.-Interessengemeinschaft „Windkraftanlagen“ anschließen.
Wenn es um
die Verfolgung möglicher finanzieller Ansprüche aus einer
Kapitalanlage geht, ist qualifizierter Rechtsbeistand von entscheidender
Bedeutung.
Die BSZ e.V. Fachanwälte geben Ihnen eine erste ehrliche
Einschätzung Ihrer Chancen, die Anlageverluste auszugleichen. Die Rechtsanwälte
empfehlen betroffenen Anlegern daher, ihre Ansprüche, die sich sowohl aus einer
fehlerhaften Anlageberatung, fehlerhaften Darstellungen im Emissionsprospekt
oder aus vielen anderen Gründen ergeben können, von einer auf kapitalmarktrecht
spezialisierten Kanzlei prüfen zu lassen. Der BSZ e.V. empfiehlt geschädigten
Kapitalanlegern sich immer einer Interessengemeinschaft anzuschließen. So ist
gewährleistet, dass eine Vielzahl von Informationen zusammengetragen werden
kann. Die Anlegerschutzanwälte welche mit einer solchen Interessengemeinschaft
zusammenarbeiten können sich damit optimal für die Interessen der betroffenen
Anleger einsetzen.
Für die Prüfung
von Ansprüchen aus diesen Anlagen durch Fachanwälte für Bank- und
Kapitalmarktrecht, gibt es die BSZ e.V. die Interessengemeinschaften.
Es bestehen gute Gründe hier die Interessen zu bündeln und
prüfen zu lassen und einer von Ihnen gewünschten BSZ Interessengemeinschaft
beizutreten. Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene
Anlegerschutzanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits
seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte. Sie können gerne Fördermitglied des
BSZ e.V. werden und sich kostenlos einer von Ihnen gewünschten BSZ e.V.
Interessengemeinschaft anschließen, hier der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
„Windkraftanlagen“.
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
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Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen, die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
''RECHT § BILLIG'' DER NEWSLETTER DES BSZ E.V. JETZT ABO
SICHERN.
Rechtsanwälte die sich in einem ausgesuchten kleinen Kreis
spezialisierter Kollegen einem interessierten Publikum vorstellen möchten,
können sich hier in
die Anwaltssuche eintragen lassen und danach u.a. auch auf dieser
Seite Beiträge kostenlos einstellen lassen. www.anwalts-toplisten.de
Dieser Text gibt den Beitrag vom 05.11.2018 wieder.
Eventuelle spätere Veränderungen des Sachverhalts sind nicht berücksichtigt.
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