Die Autoindustrie profitiert auch weiterhin von der
schützenden Hand der Politik.
Es ist unsere Aufgabe, der Industrie zu sagen: Ihr müsst
verloren gegangenes Vertrauen selber wieder gut machen", sagte die
Bundeskanzlerin am Mittwoch im Bundestag. Sie wolle die deutschen Autobauer
nicht mit übermäßigen Konsequenzen aus dem Diesel-Skandal für wichtige
Investitionen ausbremsen.
"Es könne nicht
unser Interesse sein, dass wir durch politische Maßnahmen die
Automobilindustrie so schwächen, dass sie keine Kraft mehr hat, in die
eigentlichen Zukunftsinvestitionen etwas hineinzustecken".
Darüber hinaus äußerte sich Merkel erneut skeptisch zu Umbauten
an Motoren älterer Diesel. Dies bedeutete Kosten von tausenden Euro je Wagen
und zwei bis drei Jahre Arbeit für die Ingenieure. "Ist das die richtige
Beschäftigung für die Automobilindustrie?" Vielmehr gelte es, alle Kräfte
zusammenzunehmen und der Branche zu sagen: "Ihr müsst jetzt in die Mobilität
der Zukunft investieren - in autonomes Fahren, in alternative Antriebe - und da
unterstützen wir Euch dabei."
Merkel bezeichnete es
als "unfassbar, welches Vertrauen die deutsche Automobilindustrie im
Zusammenhang mit dem Diesel verspielt hat.
Es ist aber auch
unfassbar welches Vertrauen diese Bundesregierung im Zusammenhang mit dem
Diesel-Skandal bei den betroffenen
Autobesitzern verspielt hat.
Die Bundesregierung lässt zwar ständig verlautbaren, dass
man alles tun werde um Fahrverbote zu verhindern, spekuliert aber darauf,
später den „Schwarzen Peter“ den Gerichten zuschieben zu können.
Wie PLUSMINUS
berichtet hat die EU schon 2007 eine Regelung erlassen, die Strafen für
illegale Abschalteinrichtungen fordert.
Wörtlich heißt es in der Verordnung 715/2007: „Die
Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“ Und auch die
deutschen Gesetze sehen solche Sanktionen vor, so Professor Martin Führ von der
Hochschule Darmstadt, der im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestags
Gutachter war: „Die Rechtslage ist so, dass ein Hersteller, der ein Fahrzeug
mit Abschalteinrichtung in Verkehr bringt je Fahrzeug bis zu 5000 Euro Bußgeld
zahlen muss.“
- Wie
die WirtschaftsWoche berichtete habe die Bundesregierung lange vor
Bekanntwerden des VW-Dieselskandals damit gerechnet, dass es aufgrund der
hohen Stickstoffemissionen zu Fahrverboten in deutschen Innenstädten
kommen könnte. Das gehe aus internen Regierungsdokumenten aus dem Frühjahr
2015 hervor, die der WirtschaftsWoche vorlägen. Auch die Ursachen
der Diesel-Probleme sollen im Kanzleramt schon damals bekannt gewesen
sein.
Wenn der Regierung tatsächlich schon so frühzeitig
Informationen über die Trickserei der Autohersteller vorlagen und auch über
drohende Fahrverbote informiert wurde, dann trägt sie die Mitschuld daran, dass
es nun tatsächlich Fahrverbote gibt und Besitzern der manipulierten Fahrzeuge
durch das KBA die Zulassungen entzogen werden, empört sich Horst Roosen,
Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Die deutschen
Autofahrer sind die am meisten reglementierte, überwachte, sanktionierte und
abkassierte Bevölkerungsgruppe und nun droht ihnen auch noch die kalte
Enteignung.
- Die
Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten, von Fahrverboten oder gar von
Stilllegung bedroht sind, entsprachen zum Zeitpunkt der Zulassung und des
Kaufes den seinerzeit geltenden Regeln.
- Da
fragt sich der betroffene Bürger doch mit Recht, ob und welche Rolle
Regeln in unserem „Rechtsstaat“ eigentlich noch spielen.
- Es
darf nicht sein, dass Autokäufer die ein ordnungsgemäß zugelassenes Auto
gekauft haben, nachträglich zu einem umstrittenen Zwangsupdate
verpflichtet werden oder mit der Stilllegung des Fahrzeugs sanktioniert
werden. Wo bleibt da die Rechtssicherheit und der Investitionsschutz.
Die
Gesundheitsgefahren durch Feinstaub und Stickoxide werden bewusst aufgebauscht.
Fakten werden immer wieder unterdrückt. Der Diesel wird zum Staatsfeind
Nr. 1 erklärt.
Die Vorschriften der Europäischen Union sehen ausdrücklich
vor, dass Messungen nicht an den Orten ihrer höchsten Konzentration gemessen
werden sollen.
Die Werte sollen vielmehr einen breiteren Einzugsbereich
repräsentieren. Ein wichtiger Teil der EU-Vorschrift wird in Deutschland gern
unterschlagen: Die Messwerte dürfen nicht zum Beispiel in einer engen
Straßenschlucht gesammelt werden. Der Luftstrom um den Einlass der Messstelle
darf in einem Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden.
Vermieden werden soll damit, dass zufällige höhere Konzentrationen an einer
Stelle den Wert für eine gesamte Stadt manipulieren.
Klageaktionen wie die des Vereins Deutschen Umwelthilfe
wären eigentlich gegenstandslos würden in Deutschland nach dem Normen der
EU Messungen durchgeführt und nicht mit in manipulativer Absicht aufgestellten
Messanlagen. Milliarden Werte würden nicht vernichtet werden. Und Millionen von
Dieselfahrern könnten sich darauf verlassen, dass das, was bei der Zulassung
einmal galt, auch später noch gilt und nicht durch wilde staatliche Wendungen
in einer Enteignung ausartet.
Es ist nicht
nachvollziehbar, dass US-Autokäufer entschädigt werden und Deutsche Kunden
nicht.
Das Argument, dass die Amerikaner ein anderes Rechtssystem
als wir haben sticht nicht. Ein Dieselmotor läuft in den USA nicht nach US
Recht und in Deutschland nicht nach Deutschem Recht sondern hier wie dort mit
Dieseltreibstoff und in der Art und Weise wie ihn seine Ingenieure konstruiert
haben.
Werden die Abgaswerte mittels einer illegalen Software
manipuliert, so sind die US Kunden als auch die Deutschen Kunden eines solchen
Autos die Betrogenen, sagt Roosen.
Der Betrug kann doch
nicht einfach durch eine andere Rechtsnorm mehr oder weniger legalisiert
werden.
- Die
amerikanischen Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass
ihre Bürger nicht vor Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.
- In
Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es spätestens seit Gerhard
Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu tun.
Der Schaden bleibt nicht nur an Kunden hängen, sondern auch
die Autohändler sind betroffen, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR
|Umwelt|Technik|Recht| e.V.
- „Autohersteller
die vorsätzlich Fahrzeuge in den Markt gebracht haben, welche nicht den
gesetzlichen Vorschriften entsprechen sollten ihre Kunden umfassend
entschädigen“, sagt Horst Roosen vom UTR e.V. Die Bundesregierung sollte
wieder zu rechtsstaatlichem Handeln zurückkehren und sich ein Beispiel an
der US Entschädigungspraxis nehmen.
In den USA drohen Ex-VW-Chef Winterkorn 25 Jahre Haft. In
Deutschland passiert da offensichtlich wenig. „Wer versucht, die Vereinigten
Staaten zu betrügen, wird dafür einen hohen Preis zahlen“, sagte
US-Justizminister Jeff Sessions. In Deutschland sind es die betroffenen
Autokäufer die einen hohen Preis bezahlen müssen.
Eine Motorsteuerung, die erkennt, ob sich ein Fahrzeug auf
einem Prüfstand befindet und in diesem Fall den Motorbetrieb so umschaltet,
dass ein niedrigerer Schadstoffausstoß entsteht, begründet einen erheblichen
Mangel eines Fahrzeugs. Dieser Mangel berechtigt gegenüber dem Händler zum
Rücktritt.
Dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun prüfen muss, ob eine
Entziehung der Betriebserlaubnis notwendig ist, wenn der Hersteller nicht
innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel behebt, belegt, dass die
Softwaremanipulationen einen erheblichen Mangel darstellt.
Der Hersteller des betreffenden Motors begeht durch dessen
Vertrieb sogar eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Erwerbers des
Fahrzeugs. So hat das LG Bonn kürzlich entschieden.
Mit dem Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Neu- oder
Gebrauchtwagens, haben Sie ein mangelbehaftetes Fahrzeug erworben. Sie haben
demnach das Recht auf Nachbesserung.
Das Update der Motorensoftware reicht nach Einschätzung von
Fachleuten und Juristen hierfür nicht aus und sollte daher nicht in Anspruch
genommen werden! Der Motor läuft nämlich danach permanent im Prüfstandsmodus.
So wird der Stickoxid-Ausstoß (NOx) deutlich reduziert. Was freilich so nie
vorgesehen war – genau deshalb gab es ja die Umschalt-Software.
Langzeitschäden können nicht ausgeschlossen werden. Das
Zwangs-Update von VW wird mittlerweile auch von einigen Gerichten kritisch
gesehen. Das hindert das Kraftfahrt-Bundesamt aber nicht daran einen
Rückruf anzuordnen, von dem es eigentlich hätte wissen müssen, dass das Risiko
von Folgeschäden für die Fahrzeugbesitzer nicht akzeptabel ist
VW hat gegenüber dem US-Behörden zugegeben, dass es mit der
fraglichen Software bewusst darum ging, bei dem Emissionsprüfprozess die
Ergebnisse zu manipulieren. In Deutschland dagegen bestreitet VW etwas
Verbotenes getan zu haben. Der Deutsche Autokäufer muss also vor Gericht ziehen
und um sein Recht kämpfen. Eine Heerschar von Rechtsanwälten bietet den Betroffenen
juristischen Beistand an. Die Gerichte entscheiden mal so und mal so.
Als Autokäufer ist man
doch der Meinung, dass was man schwarz auf weiß besitzt getrost nach Hause
tragen kann.
Scheinbar gilt das was der Schüler zu Mephistopheles in
Goethes Faust I sagt, hier nicht. Wenn die Kaufsache nicht die
zugesicherten Eigenschaften besitzt und sogar rechtswidrige Eigenschaften
bewusst verschwiegen werden, so bin ich doch als Käufer betrogen worden. Oder
etwa nicht? Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass eine technische
Manipulation nach US-Recht ein anderes Ergebnis produzieren sollte als nach
Deutschem Recht.
Wenn ich als Deutscher KFZ-Halter an meinem Fahrzeug etwas
verändere was nicht zugelassen oder nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen
ist, kann mir bei einer Kontrolle jeder Streifenpolizist die Weiterfahrt
untersagen, sagt Horst Roosen. Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist
erloschen, der Versicherungsschutz ist weg und eine Strafe ist zu bezahlen.
Bei einem Konzern wie VW gilt dies alles nicht. Da kann man
nur ein Zitat von Roman Herzog heranziehen: „Was ist dies für ein Rechtstaat in
dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“ „Man kommt sich vor wie in
einem schlechten Film, die Politik macht aus Opfern nunmehr Täter“!
Autobesitzer die ihr Fahrzeug schon in der Werkstatt
umrüsten ließen, klagen teilweise nunmehr über erhebliche Mängel. VW weigert
sich aber für die Umrüstung eine Garantie zu geben. VW verbreitet, dass
das Update „keinen negativen Einfluss auf die Funktion und Wirkungsweise des
Abgasrückführungssystems“ habe.
In vielen Städten
droht Diesel-Fahrern nun ein Fahrverbot.
Grund: Die Grenzwerte beim Stickstoffdioxid werden weit
überschritten. Da die Behörden über Jahre hinweg nicht ausreichend dafür
gesorgt haben, dass bestehende Gesetze auch in der Praxis umgesetzt
werden, haben nun Gerichte das Sagen. Da Schadstoffgrenzwerte Gesetzeskraft
haben, muss man kein Hellseher sein um zu ahnen wie die Gerichte entscheiden
werden.
Die Verantwortung für den gesetzeswidrigen Zustand liegt
allerdings nicht bei den Autofahrern, sondern bei den Autoherstellern, die mit
ihren betrügerischen Machenschaften zur Verschleierung des tatsächlichen
Schadstoff-Ausstoßes ihrer Autos gesorgt haben.
Dem Kraftfahrtbundesamt lagen seit 2006 Erkenntnisse über
viel zu hohe Abgaswerte im realen Fahrbetrieb vor. Unternommen hat die Behörde
allerdings nichts. Man kann diese Untätigkeit durchaus als eine
massive Amtspflichtverletzung qualifizieren. Die Geschädigten sind die
Bürger, die wegen der Schadstoffe in der Luft gesundheitliche
Beeinträchtigungen hinzunehmen haben.
Viele Experten sind sich darin einig, das bei den
betroffenen Dieselfahrzeugen ein Software-Update so gut wie nichts bringt. Die
EU Grenzwerte lassen sich mit so einem Feigenblatt nicht erreichen. Auf jeden
Fall durften die Diesel-Fahrer beim Kauf ihrer Autos davon ausgehen, dass sie
ein Fahrzeug erwerben welches nicht gegen bestehende Gesetze verstößt.
Jetzt hat endlich
einmal ein Gericht Klartext gesprochen:
Das Landgericht Siegen hat nämlich entschieden, dass die
Installation von Software in einem Pkw, die im Testbetrieb einen geringeren
Stickoxidausstoß bewirkt als im Fahrbetrieb, einen erheblichen Mangel
sowie eine sittenwidrige vorsätzliche Täuschung darstellt. Außerdem sei der
Kläger zudem nicht verpflichtet gewesen, zunächst ein Software-Update
aufspielen zu lassen, weil dadurch nicht gewährleistet sei, dass der Mangel
behoben werde, ohne dass dadurch andere negativen Auswirkungen auftreten
würden.
Das Gericht rügte die vorsätzliche und sittenwidrige
Täuschung durch VW und stellte fest, dass VW sittenwidrig und vorsätzlich
getäuscht habe. Die Sittenwidrigkeit der Täuschung ergebe sich aus dem Umstand,
dass VW das Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzte,
da der tatsächliche Schadstoffausstoß bei Betrieb des Pkw im Straßenverkehr
deutlich höher liege als während des Durchlaufens des Prüfzyklus. Die Täuschung
habe einzig dem Zweck der Kostensenkung in Bezug auf anderenfalls notwendige
Lösungen der Abgasreinigung gedient, um mit Hilfe scheinbar umweltfreundlicher
Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
„Wer jetzt meint, dass man abwarten könne, der irrt. Denn
die Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam und dazu droht auch noch ein Fahrverbot.
Jetzt hoffen die
betroffenen Autofahrer auf die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte
Musterfeststellungsklage.
- Was
gewinnen die Verbraucher durch die Musterfeststellungsklage?
Die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche wird gehemmt.
Die Betroffenen können also abwarten, wie das Gericht entscheidet und gelangen
so zu einer „Entscheidungshilfe“ für die Frage, ob sie sich mit ihrem Fall auch
vor Gericht trauen. Mehr nicht.
Das Gericht entscheidet im
Musterfeststellungsverfahren nicht über den individuellen Anspruch
des Verbrauchers, sondern stellt lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen
ein Vorwurf gemacht werden kann, der berechtigt, Schadensersatz zu
verlangen. Steht das fest, muss aber erst noch der individuelle Schaden
geltend gemacht werden.
Im Fall von VW bedeutet das, alle müssen ihren individuellen
Nutzungsersatz berechnen lassen und können dann VW verklagen.
Was gewinnen VW-Käufer
also durch die Musterfeststellungsklage?
Außer der Verjährungshemmung gar nichts.
Im Gegenteil: Das Musterverfahren wird lange dauern. In
dieser Zeit fahren Käufer weiter mit Abgasmanipulierten Diesel. Allerdings nur,
wer keine Stilllegungsverfügung vom Kraftfahrt-Bundesamt erhält. Dauert das
Verfahren dann mehrere Jahre, wovon ausgegangen werden muss, ist am Ende der
Nutzungsersatz so groß, dass der Vorteil aufgezehrt sein dürfte. Also viel Lärm
um nichts!
Vor dem Hintergrund solcher unzureichender Hilfe für die
geschädigten VW-Kunden hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft Entschädigung
im Abgasskandal (EiA) gegründet.
Teilnehmer sind:
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.,
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein
e.V.,
EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
4 BSZ e.V. Vertrauensrechtsanwälte
1 Prozessfinanzierungsgesellschaft
Journalisten aus dem Fachbereich Wissenschaft und
Technik
Vertreten wird die EiA durch den UTR e.V.
Der UTR e.V. meldet für jedes seiner Fördermitglieder im
Namen der EiA direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung an. Damit
wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, die allen Beteiligten die
sonst üblichen hohen Kosten erspart.
Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den
Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter
Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht,
oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede
für die nächsten 12 Monate.
Die geschädigten
Autokäufer sollen wählen können:
- Auto
zurück – Geld zurück.
- Umtausch
gegen ein neues Fahrzeug, welches den gesetzlichen Bestimmungen gerecht
wird.
- Wer
sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie
über einen Zeitraum von 10 Jahren und Zahlung von mindesten 5000.-
Euro für Wertminderung.
Autokäufer können sich
gerne den kollektiven Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne und
involvierten Behörden anschließen.
Hauptziel dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig
Schadensersatz leisten und die betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz
gerecht werden und dieses Vorhaben entsprechend unterstützen.
Als Fördermitglied des UTR
e.V./ Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) können
Sie kostenlos Ihren gewünschten Anspruch anmelden lassen.
.
Der BSZ e.V. ruft alle
betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion: Entschädigung im
Abgasskandal zu beteiligen.
Und so funktioniert diese Aktion:
Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im
Abgasskandal (EiA).
- Sie
leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe
selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht
unterschreiten sollte.
- Sie
nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift
und Kommunikationsdaten.
- Nach
Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48
Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem
Fahrzeug.
- Der
UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des
jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung
von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht, oder um
ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für
die nächsten 12 Monate.
- Erhalten
Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot,
können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der BSZ e.V.
Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können
Sie gerne den
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Internet:

Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben
übrigens………
Die Autoindustrie ist es natürlich längst technisch möglich,
sehr saubere und klimafreundliche Benziner und Diesel zu bauen. Wenn aber eine
Regierung nicht die notwendigen gesetzlichen Vorgaben erlässt und diese dann
auch nicht konsequent auf deren tatsächlichen Einhaltung kontrolliert, wird der
Abgasskandal durchaus erklärbar
Kommentare
Kommentar veröffentlichen