Jetzt ist die Katze aus dem Sack: Merkel will Autobauer nicht mit Diesel-Konsequenzen schwächen.

Die Autoindustrie profitiert auch weiterhin von der schützenden Hand der Politik. 

Es ist unsere Aufgabe, der Industrie zu sagen: Ihr müsst verloren gegangenes Vertrauen selber wieder gut machen", sagte die Bundeskanzlerin am Mittwoch im Bundestag. Sie wolle die deutschen Autobauer nicht mit übermäßigen Konsequenzen aus dem Diesel-Skandal für wichtige Investitionen ausbremsen.

"Es könne  nicht unser Interesse sein, dass wir durch politische Maßnahmen die Automobilindustrie so schwächen, dass sie keine Kraft mehr hat, in die eigentlichen Zukunftsinvestitionen etwas hineinzustecken".

Darüber hinaus äußerte sich Merkel erneut skeptisch zu Umbauten an Motoren älterer Diesel. Dies bedeutete Kosten von tausenden Euro je Wagen und zwei bis drei Jahre Arbeit für die Ingenieure. "Ist das die richtige Beschäftigung für die Automobilindustrie?" Vielmehr gelte es, alle Kräfte zusammenzunehmen und der Branche zu sagen: "Ihr müsst jetzt in die Mobilität der Zukunft investieren - in autonomes Fahren, in alternative Antriebe - und da unterstützen wir Euch dabei."

Merkel bezeichnete es als "unfassbar, welches Vertrauen die deutsche Automobilindustrie im Zusammenhang mit dem Diesel verspielt hat.

Es ist aber auch unfassbar welches Vertrauen diese Bundesregierung im Zusammenhang mit dem Diesel-Skandal bei den  betroffenen Autobesitzern verspielt hat.

Die Bundesregierung lässt zwar ständig verlautbaren, dass man alles tun werde um Fahrverbote zu verhindern, spekuliert aber darauf, später den „Schwarzen Peter“ den Gerichten zuschieben zu können.  

Wie PLUSMINUS berichtet hat die EU schon 2007 eine Regelung erlassen, die Strafen für illegale Abschalteinrichtungen fordert.

Wörtlich heißt es in der Verordnung 715/2007: „Die Sanktionen müssen wirksam, verhältnismäßig und abschreckend sein.“ Und auch die deutschen Gesetze sehen solche Sanktionen vor, so Professor Martin Führ von der Hochschule Darmstadt, der im Abgas-Untersuchungsausschuss des Bundestags Gutachter war: „Die Rechtslage ist so, dass ein Hersteller, der ein Fahrzeug mit Abschalteinrichtung in Verkehr bringt je Fahrzeug bis zu 5000 Euro Bußgeld zahlen muss.“

  • Wie die WirtschaftsWoche berichtete habe die Bundesregierung lange vor Bekanntwerden des VW-Dieselskandals damit gerechnet, dass es aufgrund der hohen Stickstoffemissionen zu Fahrverboten in deutschen Innenstädten kommen könnte. Das gehe aus internen Regierungsdokumenten aus dem Frühjahr 2015 hervor, die der WirtschaftsWoche vorlägen.  Auch die Ursachen der Diesel-Probleme sollen im Kanzleramt schon damals bekannt gewesen sein.

Wenn der Regierung tatsächlich schon so frühzeitig Informationen über die Trickserei der Autohersteller vorlagen und auch über drohende Fahrverbote informiert wurde, dann trägt sie die Mitschuld daran, dass es nun tatsächlich Fahrverbote gibt und Besitzern der manipulierten Fahrzeuge durch das KBA die Zulassungen entzogen werden, empört sich Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

Die deutschen Autofahrer sind die am meisten reglementierte, überwachte, sanktionierte und abkassierte Bevölkerungsgruppe und nun droht ihnen auch noch die kalte Enteignung.

  • Die Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten, von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, entsprachen zum Zeitpunkt der Zulassung und des Kaufes den seinerzeit geltenden Regeln.

  • Da fragt sich der betroffene Bürger doch mit Recht, ob und welche Rolle Regeln in unserem „Rechtsstaat“ eigentlich noch spielen.

  • Es darf nicht sein, dass Autokäufer die ein ordnungsgemäß zugelassenes Auto  gekauft haben, nachträglich zu einem umstrittenen Zwangsupdate verpflichtet werden oder mit der Stilllegung des Fahrzeugs sanktioniert werden. Wo bleibt da die Rechtssicherheit und der Investitionsschutz.

Die Gesundheitsgefahren durch Feinstaub und Stickoxide werden bewusst aufgebauscht.  Fakten werden immer wieder unterdrückt. Der Diesel wird zum Staatsfeind Nr. 1 erklärt.

Die Vorschriften der Europäischen Union sehen ausdrücklich vor, dass Messungen nicht an den Orten ihrer höchsten Konzentration gemessen werden sollen.

Die Werte sollen vielmehr einen breiteren Einzugsbereich repräsentieren. Ein wichtiger Teil der EU-Vorschrift wird in Deutschland gern unterschlagen: Die Messwerte dürfen nicht zum Beispiel in einer engen Straßenschlucht gesammelt werden. Der Luftstrom um den Einlass der Messstelle darf in einem Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden. Vermieden werden soll damit, dass zufällige höhere Konzentrationen an einer Stelle den Wert für eine gesamte Stadt manipulieren.

Klageaktionen wie die des Vereins Deutschen Umwelthilfe wären eigentlich gegenstandslos  würden in Deutschland nach dem Normen der EU Messungen durchgeführt und nicht mit in manipulativer Absicht aufgestellten Messanlagen. Milliarden Werte würden nicht vernichtet werden. Und Millionen von Dieselfahrern könnten sich darauf verlassen, dass das, was bei der Zulassung einmal galt, auch später noch gilt und nicht durch wilde staatliche Wendungen in einer Enteignung ausartet.

Es ist nicht nachvollziehbar, dass US-Autokäufer entschädigt werden und Deutsche Kunden nicht.

Das Argument, dass die Amerikaner ein anderes Rechtssystem als wir haben sticht nicht. Ein Dieselmotor läuft in den USA nicht nach US Recht und in Deutschland nicht nach Deutschem Recht sondern hier wie dort mit Dieseltreibstoff und in der Art und Weise wie ihn seine Ingenieure konstruiert haben.

Werden die Abgaswerte mittels einer illegalen Software manipuliert, so sind die US Kunden als auch die Deutschen Kunden eines solchen Autos die Betrogenen, sagt Roosen.

Der Betrug kann doch nicht einfach durch eine andere Rechtsnorm mehr oder weniger legalisiert werden.

  • Die amerikanischen Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen.

  • In Deutschland ist das ganz anders. Hier haben wir es spätestens seit Gerhard Schröder mit Autokanzlern bzw. einer Autokanzlerin zu tun.

Der Schaden bleibt nicht nur an Kunden hängen, sondern auch die Autohändler sind betroffen, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.

  • „Autohersteller die vorsätzlich Fahrzeuge in den Markt gebracht haben, welche nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechen sollten ihre Kunden umfassend entschädigen“, sagt Horst Roosen vom UTR e.V. Die Bundesregierung sollte wieder zu rechtsstaatlichem Handeln zurückkehren und sich ein Beispiel an der US Entschädigungspraxis nehmen.

In den USA drohen Ex-VW-Chef Winterkorn 25 Jahre Haft. In Deutschland passiert da offensichtlich wenig. „Wer versucht, die Vereinigten Staaten zu betrügen, wird dafür einen hohen Preis zahlen“, sagte US-Justizminister Jeff Sessions. In Deutschland sind es die betroffenen Autokäufer die einen hohen Preis bezahlen müssen.

Eine Motorsteuerung, die erkennt, ob sich ein Fahrzeug auf einem Prüfstand befindet und in diesem Fall den Motorbetrieb so umschaltet, dass ein niedrigerer Schadstoffausstoß entsteht, begründet einen erheblichen Mangel eines Fahrzeugs. Dieser Mangel berechtigt gegenüber dem Händler zum Rücktritt.
Dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun prüfen muss, ob eine Entziehung der Betriebserlaubnis notwendig ist, wenn der Hersteller nicht innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel behebt, belegt, dass die Softwaremanipulationen einen erheblichen Mangel darstellt.

Der Hersteller des betreffenden Motors begeht durch dessen Vertrieb sogar eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung des Erwerbers des Fahrzeugs. So hat das LG Bonn kürzlich entschieden.

Mit dem Kauf eines vom Abgasskandal betroffenen Neu- oder Gebrauchtwagens, haben Sie ein mangelbehaftetes Fahrzeug erworben. Sie haben demnach das Recht auf Nachbesserung.

Das Update der Motorensoftware reicht nach Einschätzung von Fachleuten und Juristen hierfür nicht aus und sollte daher nicht in Anspruch genommen werden! Der Motor läuft nämlich danach permanent im Prüfstandsmodus. So wird der Stickoxid-Ausstoß (NOx) deutlich reduziert. Was freilich so nie vorgesehen war – genau deshalb gab es ja die Umschalt-Software.

Langzeitschäden können nicht ausgeschlossen werden. Das Zwangs-Update von VW wird mittlerweile auch von einigen Gerichten kritisch gesehen.  Das hindert das Kraftfahrt-Bundesamt aber nicht daran einen Rückruf anzuordnen, von dem es eigentlich hätte wissen müssen, dass das Risiko von Folgeschäden für die Fahrzeugbesitzer nicht akzeptabel ist

VW hat gegenüber dem US-Behörden zugegeben, dass es mit der fraglichen Software bewusst darum ging,  bei dem Emissionsprüfprozess die Ergebnisse zu manipulieren. In Deutschland dagegen bestreitet VW etwas Verbotenes getan zu haben. Der Deutsche Autokäufer muss also vor Gericht ziehen und um sein Recht kämpfen. Eine Heerschar von Rechtsanwälten bietet den Betroffenen juristischen Beistand an. Die Gerichte entscheiden mal so und mal so.

Als Autokäufer ist man doch der Meinung, dass was man schwarz auf weiß besitzt getrost nach Hause tragen kann.

Scheinbar gilt das was der Schüler zu Mephistopheles in Goethes Faust I sagt, hier nicht.  Wenn die Kaufsache nicht die zugesicherten Eigenschaften besitzt und sogar rechtswidrige Eigenschaften bewusst verschwiegen werden, so bin ich doch als Käufer betrogen worden. Oder etwa nicht? Es ist auch nicht nachvollziehbar, dass eine technische Manipulation nach US-Recht ein anderes Ergebnis produzieren sollte als nach Deutschem Recht.

Wenn ich als Deutscher KFZ-Halter an meinem Fahrzeug etwas verändere was nicht zugelassen oder nicht in den Fahrzeugpapieren eingetragen ist, kann mir bei einer Kontrolle jeder Streifenpolizist die Weiterfahrt untersagen, sagt Horst Roosen. Die Betriebserlaubnis für das Fahrzeug ist erloschen, der Versicherungsschutz ist weg und eine Strafe ist zu bezahlen.

Bei einem Konzern wie VW gilt dies alles nicht. Da kann man nur ein Zitat von Roman Herzog heranziehen: „Was ist dies für ein Rechtstaat in dem der rechtstreue Bürger der Bescheuerte ist?“ „Man kommt sich vor wie in einem schlechten Film, die Politik macht aus Opfern nunmehr Täter“!

Autobesitzer die ihr Fahrzeug schon in der Werkstatt umrüsten ließen, klagen teilweise nunmehr über erhebliche Mängel. VW weigert sich aber für die Umrüstung eine Garantie zu geben.  VW verbreitet, dass das Update „keinen negativen Einfluss auf die Funktion und Wirkungsweise des Abgasrückführungssystems“ habe.

In vielen Städten droht Diesel-Fahrern nun ein Fahrverbot. 

Grund: Die Grenzwerte beim Stickstoffdioxid werden weit überschritten. Da die Behörden über Jahre hinweg nicht ausreichend dafür gesorgt haben, dass  bestehende Gesetze auch in der Praxis umgesetzt werden, haben nun Gerichte das Sagen. Da Schadstoffgrenzwerte Gesetzeskraft haben, muss man kein Hellseher sein um zu ahnen wie die Gerichte entscheiden werden.

Die Verantwortung für den gesetzeswidrigen Zustand liegt allerdings nicht bei den Autofahrern, sondern bei den Autoherstellern, die mit ihren betrügerischen Machenschaften zur Verschleierung des tatsächlichen Schadstoff-Ausstoßes ihrer Autos gesorgt haben.

Dem Kraftfahrtbundesamt lagen seit 2006 Erkenntnisse über viel zu hohe Abgaswerte im realen Fahrbetrieb vor. Unternommen hat die Behörde allerdings nichts.  Man kann diese Untätigkeit  durchaus als eine massive Amtspflichtverletzung qualifizieren.  Die Geschädigten sind die Bürger, die wegen der Schadstoffe in der Luft gesundheitliche Beeinträchtigungen hinzunehmen haben.

Viele Experten sind sich darin einig, das bei den betroffenen Dieselfahrzeugen ein Software-Update so gut wie nichts bringt. Die EU Grenzwerte lassen sich mit so einem Feigenblatt nicht erreichen. Auf jeden Fall durften die Diesel-Fahrer beim Kauf ihrer Autos davon ausgehen, dass sie ein Fahrzeug erwerben welches nicht gegen bestehende Gesetze verstößt.

Jetzt hat endlich einmal ein Gericht Klartext gesprochen:

Das Landgericht Siegen hat nämlich entschieden, dass die Installation von Software in einem Pkw, die im Testbetrieb einen geringeren Stickoxidausstoß bewirkt als im Fahrbetrieb, einen erheblichen Mangel sowie eine sittenwidrige vorsätzliche Täuschung darstellt. Außerdem sei der Kläger zudem nicht verpflichtet gewesen, zunächst ein Software-Update aufspielen zu lassen, weil dadurch nicht gewährleistet sei, dass der Mangel behoben werde, ohne dass dadurch andere negativen Auswirkungen auftreten würden.

Das Gericht rügte die vorsätzliche und sittenwidrige Täuschung durch VW und stellte fest, dass VW sittenwidrig und vorsätzlich getäuscht habe. Die Sittenwidrigkeit der Täuschung ergebe sich aus dem Umstand, dass VW das Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzte, da der tatsächliche Schadstoffausstoß bei Betrieb des Pkw im Straßenverkehr deutlich höher liege als während des Durchlaufens des Prüfzyklus. Die Täuschung habe einzig dem Zweck der Kostensenkung in Bezug auf anderenfalls notwendige Lösungen der Abgasreinigung gedient, um mit Hilfe scheinbar umweltfreundlicher Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen.

„Wer jetzt meint, dass man abwarten könne, der irrt. Denn die Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam und dazu droht auch noch ein Fahrverbot.

Jetzt hoffen die betroffenen Autofahrer auf die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachte Musterfeststellungsklage.

  • Was gewinnen die Verbraucher durch die Musterfeststellungsklage?

Die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche wird gehemmt. Die Betroffenen können also abwarten, wie das Gericht entscheidet und gelangen so zu einer „Entscheidungshilfe“ für die Frage, ob sie sich mit ihrem Fall auch vor Gericht trauen. Mehr nicht.

Das Gericht entscheidet im Musterfeststellungsverfahren nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellt lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann, der berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Steht das fest, muss aber erst noch der individuelle Schaden geltend gemacht werden.

Im Fall von VW bedeutet das, alle müssen ihren individuellen Nutzungsersatz berechnen lassen und können dann VW verklagen.

Was gewinnen VW-Käufer also durch die Musterfeststellungsklage?
Außer der Verjährungshemmung gar nichts.

Im Gegenteil: Das Musterverfahren wird lange dauern. In dieser Zeit fahren Käufer weiter mit Abgasmanipulierten Diesel. Allerdings nur, wer keine Stilllegungsverfügung vom Kraftfahrt-Bundesamt erhält. Dauert das Verfahren dann mehrere Jahre, wovon ausgegangen werden muss, ist am Ende der Nutzungsersatz so groß, dass der Vorteil aufgezehrt sein dürfte. Also viel Lärm um nichts!

Vor dem Hintergrund solcher unzureichender Hilfe für die geschädigten VW-Kunden hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft  Entschädigung im Abgasskandal (EiA) gegründet.

Teilnehmer sind:

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.,
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.,
EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
4 BSZ e.V. Vertrauensrechtsanwälte
1 Prozessfinanzierungsgesellschaft
Journalisten aus dem  Fachbereich Wissenschaft und Technik

Vertreten wird die EiA durch den UTR e.V.

Der UTR e.V. meldet für jedes seiner Fördermitglieder im Namen der EiA direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung an. Damit wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, die allen Beteiligten die sonst üblichen hohen Kosten erspart.

Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 12 Monate.

Die geschädigten Autokäufer sollen wählen können:

  • Auto zurück – Geld zurück.
  • Umtausch gegen ein neues Fahrzeug, welches den gesetzlichen Bestimmungen gerecht wird.
  • Wer sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie über einen Zeitraum von 10 Jahren und  Zahlung von mindesten 5000.- Euro für Wertminderung.

Autokäufer können sich gerne den kollektiven Maßnahmen gegen die betroffenen Autokonzerne und involvierten Behörden anschließen.

Hauptziel dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig Schadensersatz leisten und die betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz gerecht werden und dieses Vorhaben entsprechend unterstützen.

Als Fördermitglied des UTR e.V./ Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) können Sie kostenlos  Ihren gewünschten Anspruch anmelden lassen.
.
Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an der Aktion: Entschädigung im Abgasskandal zu beteiligen.

Und so funktioniert diese Aktion:

Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im Abgasskandal (EiA).

  • Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht unterschreiten sollte.
  • Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
  • Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu ihrem Fahrzeug.
  • Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht, oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede für die nächsten 12 Monate.
  • Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der  BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.


Für die Zahlung  Ihres einmaligen Förderbeitrags können Sie gerne den
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29

UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
Internet:
Gesund und glücklich in einer intakten Umwelt leben

übrigens………
Die Autoindustrie ist es natürlich längst technisch möglich, sehr saubere und klimafreundliche Benziner und Diesel zu bauen. Wenn aber eine Regierung nicht die notwendigen gesetzlichen Vorgaben erlässt und diese dann auch nicht konsequent auf deren tatsächlichen Einhaltung kontrolliert, wird der Abgasskandal durchaus erklärbar





Kommentare