Drohende Diesel-Fahrverbote: Von der EU zugelassene Spielräume bei den Stickoxid- Messmethoden liefern ungleiche Messergebnisse.
Da fragt man sich doch, ob so gemessen wird wie es politisch gerade erwünscht ist. Damit
werden sich drohende Fahrverbote allerdings nicht rechtssicher durchsetzen
lassen und die Politik kann ihre Verantwortung auf die Gerichte
abschieben.
Eine der ganz entscheidenden Fragen in der Messanalytik ist:
Wo wird gemessen und in welcher Höhe wird gemessen? Genau darüber wurden in
unzähligen EU-Sitzungen gestritten, wo und unter welchen Bedingungen die
Anlagen zu stehen haben. Übrigens: Gemäß 39. Verordnung zur Durchführung des
Bundes-Immissionsschutzgesetzes, Anhang III A.2.a) sind Messstellen nicht
zulässig an Orten, an denen keine festen Wohnungen sind. An Deutschlands
berühmtester Messstelle Neckartor sind keine Wohnungen. Sind die Vorschriften eigentlich
vollkommen gleichgültig?
Mit Standorten
entscheidet man über Messwerte.
Es gibt Messstellen, die häufig so aufgestellt wurden, dass
sie höhere Werte produzieren. Erlaubt sind zum Beispiel Messhöhen zwischen 1,50 und 4 Metern, wobei
der Grenzwert immer 40 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft beträgt, egal ob in 1,50
oder 4 Meter Höhe gemessen wird. Je höher die Messhöhe ist umso geringer ist die
Konzentration im Schnitt. Jedes Bundesland und jede Stadt führt ihre Messungen
in unterschiedlichen Höhen durch und produziert dabei Messergebnisse die man
nicht vergleichen kann. Bei den drohenden Fahrverboten kann die Messhöhe eine
entscheidende Rolle spielen.
Andere europäische Länder legen die EU-Vorschriften jeweils
anders aus, so dass man nicht sagen kann, dass hier einheitliche Daten
generiert werden. Griechenland soll sogar eine Messstation auf einer Höhe von
35 Metern betreiben.
Nicht minder wichtig
ist aber der Blick hinter die Kulissen der Messtechnik.
Die Frage muss gestellt werden, wie ordentlich die überaus
empfindliche Messtechnik arbeitet und wie seriös die Messwerte sind, welche die
Technik liefert. Das kennen wir von der alten mechanischen Waage. Wir haben uns
besonders gern gewogen, wenn der Zeiger weit links von der Null war. Korrekt
aber ist, die Waage vorher auf Null zu stellen. Kalibrieren nennt man das. Genau
das muss auch mit der Messtechnik der Messstationen geschehen. Nicht
unkompliziert. Die Messgeräte in den Messstellen messen Luftdruck und
Außentemperatur. Dazu wird Luft angesaugt; durch einen Katalysator werden die
verschiedenen Stickoxide NOx in NO umgewandelt. Denn nur Stickstoffmonoxid ist
überhaupt messbar. Durch Ozon wird eine Lumineszenz ähnlich wie beim
Glühwürmchen erzeugt. Die Intensität dieses Lichts wird gemessen und in den
NO-Gehalt der untersuchten Luft umgerechnet. Mit in die Rechnung einbezogen
werden müssen natürlich Luftdruck und Temperatur. Dafür korrigiert die Software
auf die Referenzwerte für Luftdruck (101,3 kPa) und Temperatur (293K = ca.
20°C).
Natürlich kann man eine solche Station nicht einfach
hinstellen. Es ist wie bei unserer Waage. Genau dasselbe muss mit der sehr
empfindlichen Messtechnik gemacht werden. Dafür wird eigens ein spezielles Gas
hergestellt, dessen Zusammensetzung genau bekannt ist und in die Anlage
eingeführt. Dann erst weiß man, ob das, was herauskommt, auch das ist, was vorn
reinkommt. Ob eine solche Kalibrierung auch in den vorgeschriebenen Abständen
korrekt erfolgt, kann man von außen nicht so ohne weiteres beurteilen.
Notwendig wäre dazu ein ausführliches Audit, wie das in der
Industrie geschieht. Die Frage, wer das bezahlt. Wobei angesichts des
mutmaßlichen Schwindels, der mit diesen Werten getrieben wird und angesichts
der gewaltigen wirtschaftlichen Auswirkungen mit Milliardenverlusten im
Dieselfahrzeugbereich wäre ein solches Audit jedenfalls bei den wichtigsten
Stationen angebracht. Ein erfahrener Chemiker jedoch, der nach seinem ersten
Eindruck von den Stationen ohne endgültige qualifizierte Bewertung befragt
wurde, sagte ziemlich eindeutig: »Aufgrund der allgemeinen Missachtung der
relevanten Forderungen für die Schadstoffmessung und des verwahrlosten
Aussehens der Messstationen kann ich mir aber nicht vorstellen, dass hier alles
korrekt durchgeführt wird.
Ein Adventskranz mit vier Kerzen erzeugt mehr Stickoxid als
tausende von Dieselfahrzeugen wie etwa am Stuttgarter Neckartor. Es geht nicht
um den Diesel und den Benziner und um saubere Luft, es geht um den Kampf gegen
die individuelle Mobilität.
Die EU verklagt
Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH).
Der Grund: Die angeblich schlechte Luft in den
Städten und die Missachtung von Grenzwerten für Stickoxide, die in 66 deutschen
Städten überschritten würden. Feinstaub spielt interessanterweise offenbar in
der Klage der EU keine Rolle, wohl aber bei den Klagen gegen andere Länder.
In Deutschland werde
laut EU in 28 Regionen anhaltend gegen die NO2-Grenzwerte verstoßen.
Dazu gehörten Berlin, München, Hamburg, Köln, Hagen,
Münster, Wuppertal sowie die Ballungsräume Mannheim/Heidelberg, Kassel und
Rhein-Main. Die Klage bedeutet, dass ein Verfahren vor dem EuGH eingeleitet
wird.
Vorwurf: Vertragsverletzung. Verliert
Deutschland den Rechtsstreit, drohen hohe Strafzahlungen an Brüssel.
Überraschend ist das nicht. Seit geraumer Zeit plustert sich
der EU-Umweltkommissar auf und verlangt neben Deutschland auch von Frankreich,
Spanien, Italien und dem Vereinigten Königreich, »Maßnahmen zu treffen, um die
Luftreinhaltung sicherzustellen und die Gesundheit der Menschen zu schützen«.
Vella kommt von der sozialdemokratischen Partei Maltas, dem
Inselstaat, in dem im Herbst vergangenen Jahres eine regierungskritische
Journalistin ermordet wurde und das für die illegale Jagd auf Zugvögel
berüchtigt ist. Es ist übrigens nicht bekannt, dass sich der EU-Umweltkommissar
gegen die ausufernde Reisetätigkeit von EU-Bediensteten quer durch Europa aus
Gründen der Verbesserung der Luftqualität stemmt.
Er behauptet seit
längerem, dass es in der EU jährlich 400.000 »vorzeitige« Todesfälle als Folge
der hohen Luftverschmutzung gebe.
Millionen Menschen litten an Atemwegs- und
Herz-Kreislauf-Erkrankungen, die durch Luftverschmutzung hervorgerufen würden.
2013 seien anhaltend hohe NO2-Konzentrationen für knapp 70.000 vorzeitige
Todesfälle in Europa verantwortlich. Auf irgendeine Weise belegt ist keine
dieser Horrorzahlen. Sie sind im wahrsten Sinne aus der Luft geholt und dienen
als Rechtfertigung für die Aktionen des Kommissars.
Klar sein dürfte, dass
mit diesem Schritt der EU Bewegung in die Diesel-Diskussion kommt.
Wenn erst bestimmte Straßenteile gesperrt werden sollten,
sind Klagen betroffener Autofahrer möglich. Anwaltskanzleien bieten für diesen
Fall bereits eilfertig ihre Dienste feil. Vor allem dürfte dann auch die
Position der Messstellen mit ihren teilweise zweifelhaften Werten eine wichtige
Rolle spielen.
Denn in Deutschland ist nicht geklärt, ob die Werte in den
Städten alle den Vorgaben entsprechend gemessen wurden, und ob die
Alarmmeldungen berechtigt sind. Die Verkehrsminister von Bund und Länder haben
daher im April beschlossen, die Messstellen daraufhin zu überprüfen, ob sie
korrekt aufgestellt sind und korrekt Werte messen.
Rufen wir uns in
Erinnerung: Einen
Zusammenhang mit möglichen Gesundheitsgefahren gibt es nicht. Weder NO2 noch
Feinstaub zeitigen in den geringen Konzentrationen, um die es hier geht, irgendwelche
gesundheitlichen Effekte. Die Grenzwerte, die die EU festgelegt hatte,
entbehren jeder Grundlage. Sie sind politisch motiviert. Damit ist klar:
Es handelt sich um
einen politisch gewollten Kampf und Wirtschaftskrieg gegen die deutsche
Autoindustrie.
Das Spiel ist einfach, wie wir hier immer wieder berichtet
haben: Die grünen NGOs haben über die Bande in Brüssel für exorbitant niedrige
Grenzwerte gesorgt. Brüssel dringt daraufhin auf Einhaltung und kommt mit
Klagen. Dementsprechend laut jubelt unter anderem der Abmahnverein »Deutsche
Umwelthilfe« auf: »Mit der heute bekannt gewordenen Entscheidung erhält
Autokanzlerin Angela Merkel von der EU-Kommission eine schallende Ohrfeige.
Die EU stützt mit ihrer heutigen Entscheidung ausdrücklich
die Rechtsposition der Deutschen Umwelthilfe und wirft nach dem
Bundesverwaltungsgericht in Leipzig der deutschen Bundesregierung vor, den
Gesundheitsschutz ihrer Bevölkerung mit Füßen zu treten. Den Vorwurf der DUH,
die ehemals stolze Bundesbehörde Kraftfahrt-Bundesamt sei in der Regentschaft
von Merkel zum Bettvorleger der Autokonzerne verkommen, bestätigt die
EU-Kommission mit einem Aufforderungsschreiben, dass gegen die
EU-Typzulassungsvorschriften verstoßen wurde.«
DUH-Chef und
Vielflieger Jürgen Resch, der eine abgebrochene Verwaltungslehre vorweisen
kann, will Fahrverbote und massive Enteignungen der Autofahrer:
»Die DUH rechnet damit, dass die heutige Entscheidung die
Durchsetzung von Diesel-Fahrverboten in deutschen Städten deutlich beschleunigen
wird. Noch im Mai werden erste Straßen in Hamburg für Diesel bis einschließlich
Euro 5 gesperrt. Angesichts immer neuer Nachweise rechtswidriger
Abschalteinrichtungen bei selbst in diesem Jahr noch produzierten und mit
‚Umweltprämien‘ dem Verbraucher angedrehten Diesel-Pkw wie dem Audi A6, rechnet
die DUH mit einer schnellen Ausdehnung der Diesel-Fahrverbote auch auf viele
Euro 6 Diesel.«
Anton Hofreiter,
Vorsitzender der Grünen-Fraktion, sieht eine „Klatsche mit Ansage“.
Lethargie, Kumpanei mit der Autoindustrie und Ignoranz
hätten dazu geführt, dass Deutschland nun vor Gericht stehe. Der
Verkehrsexperte der FDP, Oliver Luksic, meinte „mit der Politik des Wegduckens“
von Merkel müsse Schluss sein. „Sonst ist Frau Merkel die
Fahrverbots-Kanzlerin“. Die neue Bundesumweltministerin Svenja Schulze von der
SPD: „Wir bedauern, dass die Kommission unsere bisherigen Anstrengungen – zum
Beispiel das Sofortprogramm Saubere Luft – nicht für ausreichend hält.“
Dr. Dirk Spaniel,
verkehrspolitische Sprecher der AfD-Fraktion, studierter Maschinenbauingenieur
und Motorenentwickler bei Daimler, urteilt:
»Nun ist das eingetreten, wovor die AfD und andere
vernünftige Stimmen gewarnt haben. Die künftigen Strafzahlungen der EU werden
von den hart erarbeiteten Steuergeldern aller deutschen Bürger berappt.
Zusätzlich müssen Dieselbesitzer mit Fahrverboten rechnen. In Hamburg stehen
bereits die ersten – noch abgeklebten Schilder – und Stuttgart wird es auch
bald soweit sein.«
Spaniel zitiert das
Ergebnis des vom Bundestag eingesetzten Abgasausschusses:
»Die deutsche Regierung hat vollkommen versagt, weil weder
das Verkehrs- noch Umweltministerium darauf gedrungen haben, sich gegen die
wissenschaftlich unhaltbaren Phantasiewerte für Luftschadstoffe zu stemmen.
Diese absurd niedrigen Immissionswerte wurden willkürlich festgelegt. Allein
das ist ein Skandal.« Spaniel verweist darauf, dass zum Beispiel ein
Adventskranz mit vier Kerzen mehr Stickoxid erzeuge als tausende von
Dieselfahrzeugen, so etwa am Stuttgarter Neckartor.
Für den Autofahrer und Steuerzahler ist es teuer. Und klar
ist ebenfalls: Es geht nicht um den Diesel, der nur einen Teil der Abgase
beiträgt, und um saubere Luft, es geht um den Kampf gegen die individuelle
Mobilität. Als nächstes ist der Benziner dran, der von den Straßen verschwinden
soll. Der stößt auch Abgase und Feinstaub aus und steht bereits in der
Schusslinie grüner NGOs.
Bemerkung des UTR
e.V.:
Der wirtschaftliche Schaden für die Besitzer manipulierter Dieselfahrzeuge
- auch mit verursacht durch fragwürdiger Messmethoden - beträgt mehrere
Milliarden Euro. Der rechtstreue Bürger reibt sich jetzt erstaunt die Augen,
dass er bestraft werden soll und nicht die Verursacher des Desasters. Die
totale Verquickung der Politik mit dem Kapital ist die Ursache des Übels und
produziert wie am Fließband, Verarmung, Chaos und Umweltschäden. Der eigene
Machterhalt ist offensichtlich wichtiger, als sich um die Belange der Bürger zu
kümmern.
Die Gewährleistung von Rechtssicherheit, nämlich von
Rechtsklarheit und Realisierungsgewissheit und damit auch sicherer
Dispositionsgrundlagen, werden den vom Abgasskandal betroffenen Autofahrern
willkürlich vorenthalten. Der Rechtsstaat wandelt sich zum Richterstaat.
Betroffene
Fahrzeugbesitzer die am Ende des Tages nicht als die „Dummen“ dastehen wollen,
sollten jetzt unbedingt handeln.
Vor dem Hintergrund solcher unzureichender Hilfe für die
geschädigten Auto-Kunden hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft
Entschädigung im Abgasskandal (EiA) gegründet.
Teilnehmer sind:
- UTR
|Umwelt|Technik|Recht| e.V.,
- BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.,
- EXPRESS
INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
- 1
Prozessfinanzierungsgesellschaft
- 4
BSZ e.V. Vertrauensrechtsanwälte
- Journalisten
aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik
Vertreten wird die EiA durch den UTR e.V.
Der UTR e.V. meldet für jedes seiner Fördermitglieder im
Namen der EiA direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung an. Damit
wird eine außergerichtliche Einigung angestrebt, die allen Beteiligten die
sonst üblichen hohen Kosten erspart.
Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den
Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter
Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht,
oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede
für die nächsten 12 Monate.
Die geschädigten
Autokäufer sollen wählen können:
- Auto
zurück – Geld zurück.
- Umtausch
gegen ein neues Fahrzeug, welches den gesetzlichen Bestimmungen gerecht
wird.
- Wer
sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie
über einen Zeitraum von 10 Jahren und Zahlung von mindesten 5000.-
Euro für Wertminderung.
Autokäufer können sich gerne den kollektiven Maßnahmen gegen
die betroffenen Autokonzerne und involvierten Behörden anschließen. Hauptziel
dabei ist es, dass die Konzerne freiwillig Schadensersatz leisten und die
betroffenen Behörden dem Verbraucherschutz gerecht werden und dieses Vorhaben
entsprechend unterstützen. Als Fördermitglied des UTR
e.V./ Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) können
Sie kostenlos Ihren gewünschten Anspruch anmelden lassen.
Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an
der Aktion: Entschädigung im Abgasskandal zu beteiligen.
Und so funktioniert
diese Aktion:
Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im
Abgasskandal (EiA).
Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie
in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht
unterschreiten sollte.
Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder
Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie
innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu
ihrem Fahrzeug.
Der UTR e.V. schreibt einzeln für jedes Fördermitglied den
Vorstand des jeweiligen Autobauers an und bittet für dieses Mitglied, unter
Fristsetzung von 14 Tagen, um Regulierung wie vom jeweiligen Kunden gewünscht,
oder um ein alternatives Angebot und auf den Verzicht der Verjährungseinrede
für die nächsten 12 Monate.
Erhalten Sie innerhalb von 14 Tagen keine Antwort bzw. kein
akzeptables Angebot, können Sie eine kostenlosen Erstberatung durch einen der
BSZ e.V. Vertrauensanwälte in Anspruch nehmen.
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können
Sie gerne den „bitte
zahlen Button“ verwenden.
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
Übrigens…….
Betroffene Autobesitzer sollten sich nicht auf die von der
Bundesregierung auf den Weg gebrachte Musterfeststellungsklage verlassen.
Was gewinnen die
Verbraucher durch die Musterfeststellungsklage?
Die Verjährung ihrer Schadensersatzansprüche wird gehemmt.
Die Betroffenen können also abwarten, wie das Gericht entscheidet und gelangen
so zu einer „Entscheidungshilfe“ für die Frage, ob sie sich mit ihrem Fall auch
vor Gericht trauen. Mehr nicht.
Das Gericht entscheidet im Musterfeststellungsverfahren
nicht über den individuellen Anspruch des Verbrauchers, sondern stellt
lediglich abstrakt fest, ob dem Unternehmen ein Vorwurf gemacht werden kann,
der berechtigt, Schadensersatz zu verlangen. Steht das fest, muss aber erst
noch der individuelle Schaden geltend gemacht werden.
Im Fall von VW bedeutet das, alle müssen ihren individuellen
Nutzungsersatz berechnen lassen und können dann VW verklagen.
Was gewinnen VW-Käufer
also durch die Musterfeststellungsklage?
Außer der Verjährungshemmung gar nichts.
Im Gegenteil:
Das Musterverfahren wird lange dauern. In dieser Zeit fahren
Käufer weiter mit Abgasmanipulierten Diesel. Allerdings nur, wer keine
Stilllegungsverfügung vom Kraftfahrt-Bundesamt erhält. Dauert das Verfahren
dann mehrere Jahre, wovon ausgegangen werden muss, ist am Ende der
Nutzungsersatz so groß, dass der Vorteil aufgezehrt sein dürfte. Also viel Lärm
um nichts!
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Internet:

Gesund und glücklich in einer
intakten Umwelt leben
Kommentare
Kommentar veröffentlichen