Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich nach der
Koalitionsklausur skeptisch zu technischen Dieselnachrüstungen geäußert.
Hardwarenachrüstungen seien kostenintensiv, sagte sie den Medien. Die Regierung
werte derzeit noch verschiedene Gutachten zu Umbauten an Motor oder Abgasanlage
aus.
Damit ist klar: Die Kanzlerin teilt die Argumente der
Hersteller, mehr nicht. Wenn die Kanzlerin weiterhin darauf verweist, die
Autobranche habe einen klaren Plan vorgelegt, Softwareupdates bis Ende 2018
abzuschließen, ist das exakt die Argumentation der Hersteller.
- Das
verheißt nichts Gutes für Verbraucher. Es scheint, die Regierung
positioniert sich gegen eine Hardwarenachrüstung.
Umso erstaunlicher, als Prof. Dr. Georg Wachtmeister in
seinem von der Bundesregierung beauftragten Gutachten zum Ergebnis kommt, nur
eine Hardwarenachrüstung (SCR-Kat) sei die einzig vernünftige Möglichkeit, um
die Dieselproblematik zu lösen.
Wenn also von Seiten
der Politik keine Unterstützung zu erwarten ist, müssen Sie als betroffener
Autobesitzer selbst handeln.
Die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei hilft Ihnen
gerne.
- Die
Anwälte vertreten Sie gegen VW - und andere Hersteller -, um die
technischen Hardware-Lösungen durchzusetzen. VW hat betrogen und muss
jetzt die Kosten für die geeignete Abhilfe tragen. Dazu kann man VW
tatsächlich zwingen.
Treten Sie der BSZ
e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal bei.
- Die
Anwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am
Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.
- Wenn
Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, sollten Sie unbedingt
jetzt handeln.
- Die
hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Rücktritts-,
Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.
- Bei
der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet
zu werden. Die hier berichtende Kanzlei hat in Sachen
Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen
juristischen Schritte eingeleitet.
- Diese
BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind Experten für Schadensersatz.
Auch Sie wollen Ihre
rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte
überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?
Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren
Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv
umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.
Für die kostenlose
Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der
BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende
Anwälte.
Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich
kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft
Abgasskandal
anschließen.
Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgasskandal kann kostenlos und
unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost
bei dem BSZ e.V. angefordert werden.
Direkter Link zum Kontaktformular:
BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
E-Mail: bsz-ev@t-online.de
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu
hh
Zitat des mit dem BSZ
e.V. kooperierenden UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.:
„Im Gegensatz zu der amerikanischen Regierung lässt die
deutsche Regierung die betrogenen Dieselfahrer im Regen stehen. VW
bevorzugt US-Kunden durch Rückkäufe, umfassende Nachrüstungen und
Entschädigungen. Volkswagen entschädigt vom Dieselskandal betroffene Autofahrer
in den USA besser als deutsche Kunden.“ www.dokudrom.de
Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung
aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der
BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das
Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ
e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste
rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen
lassen.
Für Unternehmen die in
unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter
Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende
Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben
wird.
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