Was hat die Koalitionsklausur in Meseberg den Diesel-Besitzern gebracht?

Bundeskanzlerin Angela Merkel hat sich nach der Koalitionsklausur skeptisch zu technischen Dieselnachrüstungen geäußert. Hardwarenachrüstungen seien kostenintensiv, sagte sie den Medien. Die Regierung werte derzeit noch verschiedene Gutachten zu Umbauten an Motor oder Abgasanlage aus.

Damit ist klar: Die Kanzlerin teilt die Argumente der Hersteller, mehr nicht. Wenn die Kanzlerin weiterhin darauf verweist, die Autobranche habe einen klaren Plan vorgelegt, Softwareupdates bis Ende 2018 abzuschließen, ist das exakt die Argumentation der Hersteller.

  • Das verheißt nichts Gutes für Verbraucher. Es scheint, die Regierung positioniert sich gegen eine Hardwarenachrüstung.

Umso erstaunlicher, als Prof. Dr. Georg Wachtmeister in seinem von der Bundesregierung beauftragten Gutachten zum Ergebnis kommt, nur eine Hardwarenachrüstung (SCR-Kat) sei die einzig vernünftige Möglichkeit, um die Dieselproblematik zu lösen.

Wenn also von Seiten der Politik keine Unterstützung zu erwarten ist, müssen Sie als betroffener Autobesitzer selbst handeln.

Die hier berichtende BSZ e.V. Vertrauenskanzlei hilft Ihnen gerne.

  • Die Anwälte vertreten Sie gegen VW - und andere Hersteller -, um die technischen Hardware-Lösungen durchzusetzen. VW hat betrogen und muss jetzt die Kosten für die geeignete Abhilfe tragen. Dazu kann man VW tatsächlich zwingen.

Treten Sie der BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgas-Skandal bei.

  • Die Anwälte erläutern Ihnen gern, was Sie unternehmen müssen, damit Sie am Ende nicht auf Ihrem Schaden sitzen bleiben.

  • Wenn Sie zu den geschädigten Fahrzeug-Besitzern gehören, sollten Sie unbedingt jetzt handeln.

  • Die hier berichtenden BSZ e.V. Vertrauensanwälte prüfen für Sie Rücktritts-, Rückabwicklungs- und Schadensersatzansprüche.

  • Bei der Durchsetzung Ihrer Kundenrechte ist es sinnvoll, anwaltlich begleitet zu werden.  Die hier berichtende Kanzlei hat in Sachen Abgasmanipulation bereits für eine Vielzahl von Mandanten die notwendigen juristischen Schritte eingeleitet.

  • Diese BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte sind Experten für Schadensersatz.

Auch Sie wollen Ihre rechtlichen Möglichkeiten professionell durch BSZ® e.V. Vertrauensanwälte überprüfen lassen und sich auch auf den letzten Stand der Dinge bringen lassen?

Das Ziel der BSZ e.V. Anlegerschutzanwälte ist es, ihren Mandanten wirtschaftliche Lösungsmöglichkeiten aufzuzeigen und diese effektiv umzusetzen. Ihnen möglichst schnell und effizient zu ihrem Recht zu verhelfen.

Für die kostenlose Erstberatung durch mit dem BSZ e.V. verbundene Vertrauensanwälte vermittelt der BSZ e.V. seinen Fördermitgliedern bereits seit dem Jahr 1998 entsprechende Anwälte.

Sie können gerne Fördermitglied des BSZ e.V. werden und sich kostenlos der BSZ e.V. Interessengemeinschaft  Abgasskandal anschließen.

Ein Antrag zur Aufnahme in die BSZ e.V. Interessengemeinschaft Abgasskandal kann kostenlos und unverbindlich mittels Online-Kontaktformular, Mail, Fax oder auch per Briefpost bei dem BSZ e.V. angefordert werden.

Direkter Link zum Kontaktformular:

BSZ® Bund für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36a
64807 Dieburg
Telefon: 06071-9816810
Telefax: 06071-9816829
Internet: http://www.fachanwalt-hotline.eu     
hh

Zitat des mit dem BSZ e.V. kooperierenden UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.:

„Im Gegensatz zu der amerikanischen Regierung lässt die deutsche Regierung die betrogenen Dieselfahrer im Regen stehen.   VW bevorzugt US-Kunden durch Rückkäufe, umfassende Nachrüstungen und Entschädigungen. Volkswagen entschädigt vom Dieselskandal betroffene Autofahrer in den USA besser als deutsche Kunden.“ www.dokudrom.de  

Rechtshinweis
Der BSZ® e.V. sorgt mit der Veröffentlichung und Verbreitung aktueller Anlegerschutz Nachrichten seit 1998 für aktiven Anlegerschutz. Der BSZ e.V. sammelt und veröffentlicht entsprechende Informationen die über das Internet jedermann kostenlos zur Verfügung stehen. Rechtsberatung wird vom BSZ e.V. nicht durchgeführt. Fördermitglieder des BSZ e.V. können eine erste rechtliche Einschätzung kostenlos durch BSZ e.V. Vertragsanwälte vornehmen lassen.

Für Unternehmen die in unseren Berichten erwähnt werden und glauben, dass ein geschilderter Sachverhalt unrichtig sei, veröffentlichen wir gerne eine entsprechende Gegendarstellung. Damit wird gezeigt, dass hier aktiver Anlegerschutz betrieben wird.

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