VW-Fahrzeugbesitzer deren Autos mit einem Dieselmotor der
Baureihe EA 189 ausgestattet sind, können jetzt ihre Ansprüche gegen VW zunächst
außergerichtlich geltend machen.
Wenn in Ihrem Auto
eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben Sie einen
berechtigten Anspruch gegen den Hersteller.
VW ist bei den Fahrzeugen die mit einem Dieselmotor der
Baureihe EA 189 ausgestattet sind, für den Einbau der Funktion zur Manipulation
der Emissionswerte auf dem Prüfstand verantwortlich. Die Käufer solcher
Fahrzeuge wurden von VW in vorsätzlicher
sittenwidriger Weise geschädigt. Dieser Sachverhalt wurde bereits mehrfach gerichtlich
festgestellt.
Eine Motorsteuerung, die erkennt, ob sich ein Fahrzeug auf
einem Prüfstand befindet und in diesem Fall den Motorbetrieb so umschaltet,
dass ein niedrigerer Schadstoffausstoß entsteht, begründet einen erheblichen
Mangel eines Fahrzeugs. Dass das Kraftfahrt-Bundesamt nun prüfen muss, ob eine
Entziehung der Betriebserlaubnis notwendig ist, wenn der Hersteller nicht
innerhalb einer angemessenen Frist den Mangel behebt, belegt, dass die
Softwaremanipulationen einen erheblichen Mangel darstellt.
Der Hersteller des
betreffenden Motors begeht durch dessen Vertrieb eine vorsätzliche
sittenwidrige Schädigung des Erwerbers des Fahrzeugs.
- Die
Sittenwidrigkeit der Täuschung ergibt sich aus dem Umstand, dass VW das
Gewinnstreben über den Schutz der Gesundheit der Bevölkerung setzte, da
der tatsächliche Schadstoffausstoß bei Betrieb des Pkw im Straßenverkehr
deutlich höher liegt als während des Durchlaufens des Prüfzyklus.
- Die
Täuschung hat einzig dem Zweck der Kostensenkung in Bezug auf anderenfalls
notwendige Lösungen der Abgasreinigung gedient, um mit Hilfe scheinbar
umweltfreundlicher Prüfstandwerte Wettbewerbsvorteile zu erzielen.
Viele geschädigte
Fahrzeugbesitzer haben aber bisher wegen befürchteter hoher Kosten nichts
unternommen.
Bei dem UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. vertritt man den
Standpunkt, dass die betroffenen Fahrzeugbesitzer einen berechtigten Anspruch
gegen den VW Konzern haben und daher nicht unbedingt ihre Ansprüche klageweise
vor Gericht durchsetzen müssen.
- Der
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V. lässt über die EXPRESS INKASSO
Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH für jedes seiner
Fördermitglieder direkt bei dem Autokonzern die entsprechende Forderung
geltend machen.
- Express
verlangt im Namen der betroffenen Kunden von VW, dass die getäuschten
Fahrzeugkäufer so gestellt werden, als ob sie den Kaufvertrag nicht
geschlossen hätten. Das gilt auch für die Fahrzeuge, bei denen
bereits das von VW bereit gestellte
Software-Update erfolgt ist.
Der von EXPRESS für die betroffenen Autobesitzer geltend zu
machende Anspruch gegen den VW Konzern ist berechtigt und ergibt sich aus § 826
BGB nachdem derjenige, der in einer
gegen die guten Sitten verstoßenen Weise einem anderen vorsätzlich einen
Schaden zufügt, dem anderen zum Ersatz des Schadens verpflichtet ist.
- „Dass
die betroffenen Autobesitzer im Sinne des § 826 BGB vorsätzlich
sittenwidrig von dem VW Konzern geschädigt wurden, ist bereits mehrfach
gerichtlich bestätigt worden“ sagt UTR e.V. Pressesprecher Holger Douglas.
Der aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik bekannte Journalist ist
auch Autor des Buches „Die Diesel-Lüge“.
Die Besitzer von Autos die jetzt ein Zwangsupdate erhalten,
von Fahrverboten oder gar von Stilllegung bedroht sind, konnten davon ausgehen,
dass die Fahrzeuge zum Zeitpunkt der Zulassung und des Kaufes den gesetzlichen
Regeln entsprachen. Hätte man die Autokäufer vor dem Kauf darüber informiert,
dass in dem betreffenden Fahrzeug eine illegale Abschalteinrichtung verbaut
ist, hätten sie dieses Auto niemals gekauft.
- Die
Gewährleistung von Rechtssicherheit, nämlich von Rechtsklarheit und
Realisierungsgewissheit und damit auch sicherer Dispositionsgrundlagen,
werden den vom Abgasskandal betroffenen Autofahrern willkürlich
vorenthalten. Der Rechtsstaat wandelt sich zum Richterstaat.
Fahrzeugbesitzer deren
Auto mit einem Dieselmotor der Baureihe EA 189 ausgestattet ist und die am Ende
des Tages nicht als die „Dummen“ dastehen wollen, sollten jetzt unbedingt
handeln.
„Wer jetzt meint,
dass man abwarten könne, der irrt. Denn die Verjährungsuhr tickt unaufhaltsam
und dazu droht auch noch ein Fahrverbot.
- Vor
dem Hintergrund solcher unzureichender Hilfe für die geschädigten
Auto-Kunden hat sich nun die Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im
Abgasskandal (EiA) gegründet.
Teilnehmer sind:
- UTR
|Umwelt|Technik|Recht| e.V.,
- BSZ® Bund
für soziales und ziviles Rechtsbewußtsein e.V.,
- EXPRESS
INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH
- 1
Prozessfinanzierungsgesellschaft
- 4
BSZ e.V. Vertrauensrechtsanwälte
- Journalisten
aus dem Fachbereich Wissenschaft und Technik
Vertreten wird die EiA durch den UTR e.V.
Der UTR e.V. lässt über die EXPRESS INKASSO
Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen
mbH für jedes seiner Fördermitglieder direkt bei dem Autokonzern die
entsprechende Forderung gelten machen.
Damit wird zunächst eine außergerichtliche Erledigung
angestrebt.
Die geschädigten Autokäufer können wählen welche Forderung
durchEXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und
Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH geltend gemacht werden soll.
- Auto
zurück – Geld zurück.
- Umtausch
gegen ein neues Fahrzeug, welches den gesetzlichen Bestimmungen gerecht
wird.
- Wer
sein Auto behalten möchte: kostenlose Umrüstung des Fahrzeugs mit Garantie
über einen Zeitraum von 10 Jahren und Zahlung von mindesten 5000.-
Euro für Wertverlust.
Autokäufer können sich gerne den Maßnahmen gegen die
betroffenen Autokonzerne anschließen. Als Fördermitglied des UTR
e.V./ Arbeitsgemeinschaft Entschädigung im Abgasskandal (EiA) können
Sie kostenlos Ihren gewünschten Anspruch durch EXPRESS INKASSO
Vermittlungsgesellschaft für Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen
mbH geltend machen lassen.
Der BSZ e.V. ruft alle betroffenen Autofahrer auf, sich an
der Aktion: Entschädigung im Abgasskandal zu beteiligen.
Und so funktioniert
diese Aktion:
Werden Sie Fördermitglied der Arbeitsgemeinschaft UTR e.V.Entschädigung im
Abgasskandal (EiA).
Sie leisten einen einmaligen Förderbeitrag den Sie
in der Höhe selbst bestimmen können, der in diesem Fall 100.- Euro nicht
unterschreiten sollte.
Sie nennen dem UTR e.V. per E-Mail, Telefon, Fax oder
Briefpost Ihre Anschrift und Kommunikationsdaten.
Nach Eingang Ihres einmaligen Förderbeitrags erhalten Sie
innerhalb von 48 Stunden per Mail den Formbogen für die notwendigen Angaben zu
ihrem Fahrzeug.
Danach macht EXPRESS INKASSO Vermittlungsgesellschaft für
Inkasso und Gewinnoptimierungs-Dienstleistungen mbH beim Hersteller Ihres
Fahrzeugs Ihren berechtigten Anspruch geltend.
Für die Zahlung Ihres einmaligen Förderbeitrags können
Sie gerne den „bitte
zahlen Button“ verwenden.
Sie können aber auch gerne auf das
UTR e.V. Bankkonto überweisen:
Bank: Volksbank Heidelberg
Konto: DE10 6729 0000 0149 6479 29
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Internet:
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