Dank der Diesel-Affäre ist nun mit dem Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ und VW ein denkmalwürdiges Gesamtkunstwerk entstanden.
350.000 VW Diesel-Betrugs- Autos parken verteilt auf 37
riesigen Parkplätzen in den USA. Tausende von Golf-, Käfer-, Jetta-, Passat-
und Audi-A3-Fahrzeugen parken in den USA auf extra angemieteten
Stellflächen.
Für umgerechnet rund 7,4 Milliarden US-Dollar hat Volkswagen
in den USA ungefähr 350.000 Abgas-Betrugs-Dieselautos zurückgekauft. Diese
lagern nun verteil auf 37 Parkplätzen in den USA. Unter anderem in einem
ehemaligen Fußballstadion in einem der Vororte von Detroit, einer ehemalige
Papierfabrik in Minnesota und in der
Wüste in der Nähe von Victorville, Kalifornien. Ein riesiger Parkplatz
nördlich des Pikes Peak International Raceway ist jetzt voller Fahrzeuge –
selbst an Tagen, an denen keine Rennwagen um das Oval herumfahren.
- Nachdem
VW 2015 gestanden hatte, bei den Abgaswerten betrogen zu haben, muss das
Unternehmen bis Juni 2019 85 Prozent der betroffenen Autos zurückkaufen
oder die Abgaswerte in Ordnung bringen. Ansonsten drohen weitere
Strafzahlungen.
Insgesamt hat VW zugestimmt, in den USA mehr als 25
Milliarden Dollar für Ansprüche von Eigentümern, Umweltbehörden, Staaten und
Händlern auszugeben und bot an, etwa 500.000 umweltschädliche Fahrzeuge
zurückzukaufen. Die Rückkäufe werden bis Ende 2019 fortgesetzt.
Laut EPA kann VW keine der betroffenen Autos weiterverkaufen
oder exportieren, ohne zuvor genehmigte Emissionsmodifikationen
vorzunehmen. Aber es braucht Zeit, um so
viele Autos zu reparieren. Und deshalb braucht Volkswagen so viele Parkplätze.
Die amerikanischen
Behörden haben in vorbildlicher Weise dafür gesorgt, dass ihre Bürger nicht vor
Gericht ziehen müssen um ihre Rechte einzuklagen. In Deutschland ist das ganz
anders. Hier haben wir es spätestens seit Gerhard Schröder mit Autokanzlern
bzw. einer Autokanzlerin zu tun.
Anfang April 2018
schrieb der UTR e.V.:
Wir hätten in Deutschland einen hervorragenden Platz um
zurückgekaufte Betrugs-Diesel zu parken. Nachdem der Antrag des BSZ e.V. den
Flughafen Berlin Brandenburg „Willy Brandt“ unter Denkmalschutz zu stellen vom
„Brandenburgisches Landesamt für Denkmalpflege“ abgelehnt wurde, könnte er doch
wunderbar als Parkplatz genutzt werden, da Autos bekanntlich nicht fliegen
können. Da sich Gleich und Gleich bekanntlich gerne zusammengesellt, wäre der
BER als Parkplatz für die Betrugsdiesel perfekt und der Flughafen wäre das was
er eigentlich schon lange ist: Ein Stehplatz!
- Jetzt
nutzt VW einen Teil der leeren
Flächen als Abstellplatz für hunderttausende nagelneuer Autos, die ihrer
Genehmigung harren. Derweil gammeln sie vor sich hin und werden von Vögeln
eingekotet.
Nun ist ein
denkmalwürdiges Gesamtkunstwerk entstanden:
Die Denkmalwürdigkeit liegt im öffentlichen Interesse am
Erhalt eines Zustands, der nachfolgenden Generationen dokumentiert, wohin
falsche politische Entscheidungen, Ämterpatronage, Unfähigkeit, Planungsfehler,
Pfusch, Arroganz, Korruption, Verschwendung von Steuergeldern und Intransparenz
führen. Dem kulturellen Erbe einer Gesellschaft kann bekanntlich die Funktion
zukommen, anhand dinglicher und sinnlich wahrnehmbarer historischer Zeugnisse
über die Geschichte der Gesellschaft zu informieren und somit ein lebendiges
Bild der Politik und Wirtschaft und Lebensweise vergangener Zeiten zu erhalten.
Insofern ist BER als Parkplatz weithin sichtbares Musterbeispiel vom Wandel
einer Epoche, in der auf solide Bauweise, Zuverlässigkeit und Sparsamkeit Wert
gelegt wurde, zu einer Zeit, in der Verschwendung, Prunksucht und
Überheblichkeit vorherrschen. Insofern ist die Lage vergleichbar mit der in der
Endphase des alten Roms. Auch dort drücken sich Verfallszustände in den
Baudenkmälern aus.
Bei dem BSZ e.V. und
dem UTR fragt man sich was wir da gerade erleben, einen Umweltskandal? Einen
Wirtschaftskrimi? Wer zieht die Fäden? Wer sind die Gewinner und wer die
Verlierer?
- Wie
kann es sein, dass ein Abmahnverein eine Schlüsselindustrie wie die
Autobranche ins Wanken bringen kann?
Mit dem UKlaG (Unterlassungsklagengesetz) hat sich eine
völlig aus dem Ruder gelaufene Abmahnindustrie zur Paralelljustiz entwickelt.
Jetzt sehen wir das Ergebnis, wenn der Staat hoheitliche Rechte in private
Hände legt, sagt Horst Roosen.
Ein Gerichtsurteil bestätigt sogar, dass an die Behauptungen
von DUH e.V. Vorstand Resch weniger strenge Maßstäbe angelegt würden, als dies
etwa Gerichte bei Texten in Zeitungen machten: Resch könne „nicht am Maßstab
,journalistischer Sorgfalt‘ gemessen werden“, weil die DUH kein
Presseunternehmen und Resch kein Journalist sei, heißt es in dem Urteil weiter.
Auch im Vergleich zur Stiftung Warentest gewähren die Richter Resch und seiner
Organisation Rabatte: Resch und die DUH seien „anders als die Stiftung
Warentest nicht zur Neutralität und Objektivität verpflichtet.
Kommentar? Da ist man
einfach nur noch sprachlos!!
Durch die Panikmache um den Dieselmotor und die „giftige
Luft“ wurden in Deutschland enorme Vermögenswerte vernichtet und eine
epidemieartige Angst um die Gesundheit entfacht.
Das Wort Panik ist vom
griechischen Hirtengott Pan abgeleitet, von dem die Sage ging, dass er in der
größten Mittagsstille durch einen lauten
Schrei auf einmal ganze Herden zu plötzlicher und anscheinend sinnloser
Massenflucht aufjagen könne. Die Rolle des Pan hat offensichtlich die DUH
übernommen. Die Öffentlichkeit einschließlich Politik die Rolle der
Schaafherde.
Diese meist unbewiesenen möglichen Gefahren werden hier
symbolisch überhöht und auf ein vereinfachtes katastrophisches Modell
reduziert. Hier wird ausschließlich das Katastrophen-Gaffer Phänomen bedient.
Die
Gesundheitsgefahren durch Feinstaub und Stickoxide werden bewusst aufgebauscht.
Fakten werden immer wieder unterdrückt. Der Zusammenhang
zwischen Stickoxiden und Gesundheitsschäden wurde noch nie untersucht.
Aber…….Wer die Todesfallzahlen anzweifelt,
wird nicht ernst genommen.
„Jede Woche ein neuer Umweltskandal – doch viele fallen bei
genauerer Prüfung in sich zusammen. Trotzdem bestimmen sie Politik und
Wirtschaft“, sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Die Deutschen sollen
trotz „Vorsprung durch Technik“ und „Freude am Fahren“ zu Fußgängern werden.
………Nichts ist unmöglich!
Vor etwa zehn Jahren wurden die heutigen Abgasgrenzwerte für
Autos festgelegt, also die Emissionswerte. Die Ingenieure wussten seinerzeit
nicht, wie sie die überhaupt erreichen könnten. Es gab noch keinerlei
Technologien dafür.
- „Ein
Wert, der mit der Dartscheibe geworfen wurde“, sagt heute Werner Ressing,
ehemaliger Ministerialdirektor im Bundeswirtschaftsministerium, der damals
die Verhandlungen in Brüssel für Deutschland führte. Er, der sich mit am
längsten mit den Grenzwerten beschäftigt hat, stellte jetzt auch in seiner
Stellungnahme für das Bundesverwaltungsgericht klar:
„Mir ist klar, dass
die 40 Mikrogramm NO2 der geltende Grenzwert sind: Gleichwohl möchte ich als
früher zuständiger Beamter des BMWi Ihren Blick darauf lenken, dass dieser
Grenzwert relativ willkürlich gewählt wurde und Sie als unabhängiges Gericht
die Politik auffordern sollten, diesen Grenzwert zu ändern.“
Denn, so Ressing, der
40 Mikrogramm-Grenzwert wurde von der WHO nicht empfohlen, sondern von der EU
aus einem Sammelsurium von WHO-Grenzwerten willkürlich festgelegt.
Medizinisch sei der Grenzwert nicht zu begründen. Zudem
gelten völlig unterschiedliche Grenzwerte für zum Beispiel Büroarbeitsplätze
von 60 µg/Kubikmeter, am Arbeitsplatz gelten als maximaler Wert 950 in der
Schweiz sogar 6.000 Mikrogramm pro Kubikmeter.
Ressing verweist auf die USA: Dort gelten im Verkehr 100
Mikrogramm und es gibt keine Fahrverbote; 100 Mikrogramm werden in jeder
deutschen Stadt unterschritten.
Ressings Fazit: „Der Grenzwert ist willkürlich gewählt und
viel zu niedrig. Fahrverbote hätten unabsehbare wirtschaftliche Konsequenzen
und sind deshalb unverhältnismäßig.“
Seine Aufforderung als Reaktion auf das Leipziger Urteil:
Die Politik muss nach
Brüssel marschieren und den Grenzwert ändern!
Aber genau das verweigert bislang die Bundesregierung. Sie
lässt Brüssel die Schmutzarbeit erledigen und hofft, dass sie trotzdem weiter
Wählerstimmen kassiert, weil die Verantwortung doch in Brüssel liege. Aber
genau das ist falsch – in Berlin sitzen die Verantwortlichen für das Elend von
Millionen Autobesitzern, Handwerkern und Berufstätigen, die jetzt neue Autos
kaufen sollen.
Mit Umweltschutz hat
es nichts zu tun
Es gibt keinerlei Belege dafür, dass Stickoxide in den
Straßen zu Erkrankungen führen – jedenfalls nicht in jenen geringen
Konzentrationen, wie sie in bestimmten Bereichen der Innenstädte zu finden
sind. Vollkommener Unsinn ist die Rede von 10.000 Toten durch Dieselabgase. Wir
haben das hier auch beim UTR oft genug belegt.
Ein Grenzwertwahn, der durch nichts belegt ist, aber gut als
Hebel taugt und vor allem die Kosten der Mobilität drastisch erhöht. Allein die
Chemiefabrik in der Auspuffanlage verschlingt hohe laufende Kosten. So bereitet
derzeit bei den kalten Außentemperaturen der Zusatz Ad Blue erhebliche Probleme
– und damit Kosten.
Das ist eine wässrige Lösung, die bei kalten
Außentemperaturen leicht gefriert. Tank und Leitungen müssen also beheizt
werden, erhöht letztlich den Treibstoffverbrauch. Im Augenblick herrscht gerade
wieder große Nachfrage nach Heizmatten und Schaltern, die leicht kaputt gehen.
Die Kosten dafür reichen bis zu 450, 500 Euro.
Es geht den NGOs nicht
um Gesundheit, sondern um ihr Geschäftsmodell und darum, Deutschland zu
deindustrialisieren.
Es ist schön, dass mit dem Kampf gegen das Auto und die
Mobilität müheloser Geld verdient werden kann als mit der mühsameren
Entwicklung neuer Autos und Antriebe
2Die Vorschriften der Europäischen Union sehen ausdrücklich
vor, dass Messungen nicht an den Orten ihrer höchsten Konzentration gemessen
werden sollen.
Die Werte sollen vielmehr einen breiteren Einzugsbereich
repräsentieren. Ein wichtiger Teil der EU-Vorschrift wird in Deutschland gern
unterschlagen: Die Messwerte dürfen nicht zum Beispiel in einer engen
Straßenschlucht gesammelt werden. Der Luftstrom um den Einlass der Messstelle
darf in einem Umkreis von mindestens 270° nicht beeinträchtigt werden.
Vermieden werden soll damit, dass zufällige höhere Konzentrationen an einer
Stelle den Wert für eine gesamte Stadt manipulieren.
Viele Messstationen
sind nicht richtig aufgestellt.
Sie liefern falsche Messwerte. Wenn die Messstationen
richtig aufgestellt wären und korrekte Messwerte geliefert hätten, und wenn
dabei keine Überschreitungen aufgetreten wären, hätten alle bis jetzt
aufgetretenen Schäden verhindert werden können! Mit Hilfe einer breiten Leseraktion Hat der UTR
e.V. den Wahnsinn dokumentiert, der sich quer über Deutschland ausbreitet.
Fotos und Berichte können auf www.dokudrom.de
eingesehen werden.
Neues Chaos bei
Luftmessstellen
Die Natur hat dieses Jahr gewagt, mit ihrer unermesslichen
Feinstaubproduktion von Pollen die Menschen gemachte weit in den Schatten zu
stellen. Eine Gefahr für die Gesundheit stellt laut Aussagen von
Wissenschaftlern beides nicht dar.
Was wird hier eigentlich gemessen? Wie richtig ist das? Und
wie kann dieser dubiose Messwerte-Wirrwarr tatsächlich als Fundament von
Fahrverboten herhalten?
So weiß man in
Stuttgart nicht, was die Feinstaubmessgeräte tatsächlich gemessen haben.
An Deutschlands »tödlichster« Straßenecke wurden bis Ende
März an 16 Tagen mehr als 50 Mikrogramm Feinstaub je Kubikmeter Luft gemessen.
Im gesamten Jahr darf an maximal 35 Tagen der Wert überschritten werden.
Jetzt stellt sich heraus, was jeder Asthmatiker in der
schwäbischen Metropole um diese Zeit am eigenen Leib gespürt hat: Es waren die Pollen. http://www.faz.net/aktuell/wirtschaft/diesel-affaere/feinstaub-messstation-in-stuttgart-reagierte-auf-pollen-15660234.html
Dieses Jahr war ein ungewöhnlich hohes
Aufkommen an Blütenpollen, das schlug sich in den Messungen nieder.
Normalerweise sind Pollen ein wenig größer und werden von der zweiten, feineren
Stufe der Messsysteme nicht erfasst.
Aber in diesem Jahr scheinen sich die Pollen nicht an die
Vorschriften gehalten zu haben und flogen auch in geringen Größen durch die
Gegend und verwirrten die Messgeräte. Die Natur hat es gewagt, mit ihrer
unermesslichen Feinstaubproduktion die Menschen gemachte weit in den Schatten
zu stellen. Eine Gefahr für die Gesundheit stellt laut Aussagen von
Wissenschaftlern beides nicht dar.
Nun spielen die
Feinstaubwerte an dieser Messstation keine größere Rolle mehr.
Sie sind niedrig, steigen nur in der Heizsaison an, wenn auf
Halbhöhenlage die Holzkamine angeworfen werden, oder wenn die Bäume Frühling
feiern.
Erhöht sind die Stickoxid-Werte direkt an dieser Station,
über deren unkorrekte Lage wir hier schon häufig berichtet haben. Misst man ein
paar Meter weiter, sinken die Werte drastisch ab. Wie seriös also die Messungen
sind, ist mehr als zweifelhaft, wie das unsere Messstellen-Aktion ergeben hat.
Genau die Station am Neckartor in Stuttgart steht konträr zu den
EU-Vorschriften. Ihre Ergebnisse dürften also nicht als Rechtfertigung für
Fahrverbote dienen.
Die aber hat gerade die grün-schwarze Landesregierung unter
Ministerpräsident Kretschmann in dieser Woche grundsätzlich beschlossen. Auch
die CDU Landtagsfraktion im Stuttgarter Landtag hat für Fahrverbote ab 1.
Januar 2019 gestimmt. Die Details müssten allerdings noch geklärt werden, sagte
Grünen-Fraktionschef Andreas Schwarz.
So ganz wohl ist
selbst den Grünen im Herzen des deutschen Automobilbaues offenbar nicht.
Schwarz brachte ein »Bündnis für Luftreinhaltung« mit Ausbau
des Personennahverkehrs, Elektromobilität, flüssigerer und intelligenterer
Verkehrsführung sowie Hardware-Nachrüstung in das öffentliche Gerede.
Ob aber nach möglichen demonstrativen Fahrverboten die
restgrünen Lehrer und Beamten in Stuttgarter Halbhöhenlage für einen Wahlerfolg
Kretschmanns ausreichen werden, dürfte sehr die Frage sein. Die mehrheitlich in
der Auto- und Zulieferindustrie Arbeitenden dürften das angesichts der Gefahren
für die Arbeitsplätze anders sehen.
Es wäre das erste
flächendeckende Fahrverbot zu einem angeblichen »Gesundheitsschutz« in der
Republik.
Mit dem Verbot reagiert das Land auf das Urteil des
Bundesverwaltungsgerichts. Die Richter folgten den Argumenten des Klägers
Deutsche Umwelthilfe (DUH). Fahrverbote seien zulässig und geboten, wenn es
kein anderes Mittel gebe, um die Stickstoffdioxidwerte schnell zu senken.
Kretschmann vollmundig: »Wir sind ein Rechtsstaat, wir
halten uns an das Urteil.« Doch die Stickstoffdioxidbelastung am Neckartor lag
Ende Mai bezogen auf das Jahresmittel bei 68,6 Mikrogramm pro Kubikmeter Luft,
zulässig sind 40 Mikrogramm. Das Gericht hält Fahrverbote auch für Diesel mit
der Abgasnorm Euro 5 für möglich, aber frühestens zum 1.?September 2019. Ein
Gutachten für die Landesregierung, das der StZ vorliegt, nennt für das Fahrverbot
bis einschließlich Euro 4 einen Wert von 60 Mikrogramm, einschließlich Euro 5
von 48 Mikrogramm.
Die Richter haben die Möglichkeit eröffnet, von weiteren
Verboten abzusehen, wenn man sich dem Grenzwert stark annähert. Hier könnte
sich weiterer Streit mit der DUH anbahnen.
Gute Voraussetzungen
für Klagen gegen Fahrverbote.
Unzuverlässige oder falsche Messungen können wohl kaum zur
Rechtfertigung von Fahrverboten dienen. Einmal ganz abgesehen davon, dass die
Grenzwerte vollkommen willkürlich gewählt wurden und nichts mit einer
Gefährdung der Gesundheit zu tun haben.
Immerhin legt jetzt Daimler als erster Autohersteller
Widerspruch gegen den Zwangsrückruf seines Transporters Vito ein. Das
Kraftfahrtbundesamt hält seit einer deftigen Rüge des Bundesverkehrsministers
bestimmte Funktionen in der Motorsteuerung für unzulässig. Daimler soll deshalb
4.900 Vitos zurückrufen, damit Software-Updates aufgespielt werden können.
Diese Motoren übrigens kommen von Renault-Nissan. Gegen die restlichen 774.000
Autos hat das Kraftfahrtbundesamt es noch nicht geschafft, einen klaren
offiziellen Bescheid mit Begründung vorzulegen. Auch diesem Bescheid will
Daimler dann widersprechen.
Vermutlich sind alle Mitarbeiter des Kraftfahrtbundesamtes
damit beschäftigt, vor der Zulassung jeden einzelnen neuen Wagen nach den neuen
Richtlinien zu prüfen.
Immerhin sorgt die
Diesel-Affäre für die ersten Einnahmen des Flughafens Berlin-Brandenburg.
VW nutzt einen Teil der leeren Flächen als Abstellplatz für
hunderttausende nagelneuer Autos, die ihrer Genehmigung harren. Derweil gammeln
sie vor sich hin und werden von Vögeln eingekotet.
Der ehemalige Interessensvertretung der Autofahrer, der
ADAC, will jetzt am Dieseldesaster verdienen, indem er nachweist, dass eine im
Prinzip unsinnige Nachrüstung von älteren Dieselfahrzeugen mindestens 50.000
Kilometer funktioniert. Was nicht besonders viel ist und kaum Aussagekraft hat,
aber immerhin vom vom grünen Verkehrsminister Baden-Württembergs, also den
Steuerzahlern im Südwesten, bezahlt wird.
Deutschland 2018: Ein heilloses Autodesaster, gut
verdienende NGOs und Abmahnvereine wie die Deutsche Umwelthilfe, die ersten
Erträge eines Flughafens, den niemand fertig stellen kann, aus Abstellgebühren
für Autos, die zweifelhafte Grenzwerte nicht einhalten können.
Kann man das jetzt als neuen Wirtschaftskreislauf
bezeichnen? Zumindest Grüne würden dem begeistert zustimmen.
Die prinzipielle
Diskussion über den Diesel ist absolut aus dem Ruder gelaufen!
Es geht um einige Mikrogramm Stickoxide, die angeblich zu
viel aus dem Auspuff kommen. Menschenleben sind nach Erkenntnissen der
Wissenschaft weder durch Feinstaub noch durch Stickoxide in der Luft in Gefahr
– im Gegensatz zu den Alarmschreien des Abmahnvereins Deutsche Umwelthilfe e.V.,
der mit falschen, aber umso lauter in die Welt geschrienen Behauptungen fette
Beute macht. Bei echten Fehlfunktionen der Autos aufgrund konstruktiver Fehler
dagegen, bei denen immer wieder Menschen starben, kamen die Autohersteller mit
Millionenbeträgen weg; in der Regel wanderten keine Verantwortlichen in Haft.
Bisher herrschte ein Graubereich bei den Abgaswerten vor.
Die Autos waren wie allgemein üblich auf die Prüfzyklen optimiert und hielten
die zum Zeitpunkt der Zulassung gültigen Grenzwerte ein. Doch die waren nur
teilweise definiert. Die Vorschriften enthielten auch eine ganze Palette an
Unklarheiten. Jetzt sagt das Kraftfahrtbundesamt offenbar unter politischem
Druck, dass Grenzwerte eindeutig überschritten worden seien.
Bisher ist juristisch nicht ausgefochten, was Betrug ist und
was nicht. Erst jüngst hat Daimler angekündigt, ein wenig juristische Klarheit
in die Angelegenheit zu bringen. Was ist technisch bedingt, was ist
möglicherweise Manipulation? Dies soll keine Entschuldigung für mögliche
Schwindeleien seien, wenn sie denn bewiesen sind. Doch muss man die Kirche im
Dorf lassen.
Von den politisch
Verantwortlichen kommen nur flotte Sprüche, die den Betroffenen nicht helfen –
nicht den Städten, den Bürgern und schon gar nicht den Autofahrern.
Dabei wird die klagende Deutsche Umwelthilfe e.V. massiv mit
Bundesmitteln unterstützt. Wenn sich jetzt die Bundesregierung versucht
wegzuducken, dann ist das nicht glaubhaft. Es war die Bundesregierung, die für
die Grenzwerte wie für das Vorgehen der DUH e.V. die Verantwortung trägt – und jetzt so tut,
als habe sie damit nichts zu tun.
UTR-Fazit:
„Auch die Verhaftung von Audi-Chef Stadler verdeutlicht die weiter
anhaltende Unfähigkeit der deutschen Automobilindustrie, einen Skandal zu
überwinden, der im September 2015 begann, als die US-Umweltschutzbehörde
Volkswagen beschuldigte, Dieselfahrzeuge mit illegaler Software auszustatten,
sagt Horst Roosen, Vorstand des UTR |Umwelt|Technik|Recht e.V.
Es ist offensichtlich auch notwendig, sich in Erinnerung zu
rufen, dass Autos immer noch Deutschlands wichtigster Exportartikel ist.
Deutsche Fahrzeuge genossen bisher weltweit einen sehr guten Ruf. Mittlerweile
arbeiten aber offensichtlich interessierte Kreise intensiv daran, diesen guten
Ruf nachhaltig zu beschädigen. Die Diesel-Technologie, die einst von der
Politik als Lösung für den Klimawandel gefeiert und gefördert wurde, soll nun,
wenn es nach diesen Kreisen ginge, zu Grabe getragen werden
Will die Autoindustrie die Diesel-Krise überstehen, dann
sollte sie zunächst einmal die Interessen ihrer getäuschten Kundschaft in den
Fokus ihres Handelns stellen und akzeptieren, dass es nicht die Kunden sein
können, die den Schaden auszubaden haben.
UTR-TIPP für betroffene Dieselkäufer:
Wurde Ihnen ein Betrugs-Diesel
verkauft. Dann ist der Vertrag wegen Verstoßes gegen EU-Recht nichtig.
Das ist keine Sensation und auch nicht neu: Autohändler
müssen Betrugs-Diesel zurücknehmen! Bei dem |U|T|R| Umwelt Technik Recht e.V.
wundert man sich über die betrogenen Autofahrer, die vor die Gerichte ziehen,
oder sogar Erfolgsprovisionen bezahlen, um sich von ihrem Betrugs-Diesel zu
trennen.
- Der
UTR e.V. bietet seinen Fördermitgliedern schnelle Hilfe an: „Auto zurück – Geld zurück
–bundesweit-“.
Es ist nämlich ganz einfach und keineswegs juristisch so
Anspruchsvoll, wie es Ihnen die an hohen Honoraren interessierten „Experten“
weismachen wollen.
- Sie
müssen auch keine Erfolgsprovision bezahlen. Behalten Sie Ihr Geld in der
eigenen Brieftasche.
Wenn in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut
ist, dann erklären die UTR e.V. Rechtsanwälte Ihrem Händler ganz genau, dass
hier eine unerlaubte Handlung vorliegt die auf die Vortäuschung eines
mangelfreien Zustands gerichtet ist und warum es für ihn Sinn macht den Kaufvertrag für
das manipulierte Fahrzeug rückgängig zu machen und Ihnen den Kaufpreis
zurückzuzahlen. Darüber hinaus wird vom
Hersteller die Feststellung der Einstandspflicht für aus der Beschaffenheit der
Abgasreinigungsanlagen des Fahrzeugs resultierende Schäden gefordert. In vielen
Fällen funktioniert das dann ohne Gerichte und hohe Kosten.
- „Wenn
in Ihrem Auto eine illegale Abschalteinrichtung verbaut ist, dann haben
Sie einen berechtigten Anspruch gegen Verkäufer und Hersteller“, sagt UTR
Vorstand Horst Roosen.
Ein Kraftfahrzeug darf
in Deutschland nach EU Recht nur dann auf dem Markt angeboten, verkauft und zugelassen werden, wenn es über eine
entsprechende Erlaubnis verfügt.
Diese Erlaubnis wird dem Hersteller nur erteilt, wenn das
betreffende Fahrzeug sämtliche technischen Anforderungen erfüllt, die in den
einschlägigen Normen enthalten sind. Nur wenn der Hersteller eine solche
Erlaubnis besitz darf er Fahrzeuge dieses Typs anbieten. Technische
Informationen des Herstellers, dürfen nicht von den Angaben abweichen, die von
der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
- Dem
Hersteller obliegt die Verpflichtung nachzuweisen, dass alle von ihm
verkauften, zugelassenen oder in der EU in Betrieb genommenen Neufahrzeuge
über eine Typgenehmigung gemäß dieser Verordnung und ihren
Durchführungsmaßnahmen verfügen.
Fahrzeuge für die eine Übereinstimmungsbescheinigung
vorgeschrieben ist dürfen nach § 27 Abs. 1 EGFGV im Inland zur Verwendung im
Straßenverkehr nur feilgeboten, veräußert oder in den Verkehr gebracht werden,
wenn sie mit einer Übereinstimmungsbescheinigung versehen sind. Indes dürfen
teschnische Informationen des Herstellers, wozu auch eine
Übereinstimmungsbescheinigung zählt, nach § 28 Abs. 1 EG-FGV nicht von den
Angaben abweichen, die von der Genehmigungsbehörde genehmigt worden sind.
Bei Verstoß gegen § 27
Abs. 1 EG-FGV sind alle davon betroffenen Kaufverträge gemäß § 134 BGB nichtig.
- Bestimmte
Verstöße welche im Rahmen des Genehmigungsverfahrens wie die Vorlage
gefälschter Prüfergebnisse oder technischer Spezifikationen oder sonstige
unrichtige oder unvollständige Erklärungen werden in der Regel vorsätzlich
begangen und unterliegen somit auch noch den besonderen Bestimmungen des
Strafgesetzbuchs. Aus strafrechtlicher Sicht kommt daher der Straftatbestand
des Betruges nach § 263 StGB in Betracht. Darüber hinaus ist zudem der
Tatbestand der Urkundenfälschung nach § 267 StGB relevant.
Der UTR e.V. bietet betroffenen Autobesitzern schnelle Hilfe
an: „Auto zurück – Geld zurück -
bundesweit“.
Alternativen: Aufspielen einer zweifelhaften
Software oder Zwangsstilllegung des Autos.
- Wer
auf die mehrfache Aufforderung zum (Zwangs)-Update nämlich nicht reagiert,
muss damit rechnen, dass sein Auto demnächst aus dem Verkehr gezogen wird.
- Ehe
nun die Polizei bei Ihnen vor der Tür steht und die zwangsweise
Außerbetriebsetzung Ihres Fahrzeugs durchsetzt, wofür Sie übrigens auch noch
bezahlen müssen, sollten Sie Ihr
Recht nutzen und Ihr Fahrzeug dem Verkäufer zurückgeben.
Schicken Sie Kauf- oder Leasingvertrag und KFZ-Schein an
unsere Post- oder E-Mailadresse dokudrom@email.de.
Wir informieren Sie dann über die weiteren Schritte.
Versprechen von:
Politik: „Mit uns wird es keine Fahrverbote
geben“
UTR e.V.: „Auto zurück – Geld zurück“
UTR |Umwelt|Technik|Recht| e.V.
Groß-Zimmerner-Str. 36 a
64807 Dieburg
Telefon 06071- 9816811
Telefax 06071- 9816829
e-mail: dokudrom@email.de
Internet:
gesund und glücklich
in einer intakten Umwelt leben…
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